Wir machen Schluss mit komplizierten Versicherungsregeln und Lücken, die den Betrieb Ihres Unternehmens infrage stellen. Wenn Sie beispielsweise neben Ihrem Sanitätsfachhaus noch weitere Filialen, eine orthopädische Werkstatt oder eine Orthopädietechnik betreiben, dann ist PharmAssec für Sanitätsfachhäuser die unkomplizierte Lösung, mit der alle Betriebseinheiten gemeinsam versichert werden können. Darüber hinaus garantieren einige Besonderheiten von PharmAssec, dass Ihre Nebenbetriebe wirklich einen umfassenden und bedarfsgerechten Schutz erhalten. Vor allem der weitgehende Verzicht auf Zeitwertklauseln und unsere Regulierung von Schäden innerhalb von 14 Tagen bietet Ihnen den Schutz, den Sie wirklich benötigen. Damit ist PharmAssec eines der wenigen Versicherungskonzepte in Deutschland, das Inhabern und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern einen branchengerechten Schutz bietet.
Für jede Filiale und jeden Nebenbetrieb eine eigenständige Absicherung? Nicht mit PharmAssec. Der Schutzumfang unserer Allrisk-Police lässt sich problemlos über alle etwaigen Nebenbetriebe und Filialen Ihres Sanitätshauses ausweiten. Für die Beitragsermittlung benötigen wir nur die Anzahl der Mitarbeiter und die Standorte der Filialen sowie Nebenbetriebe. Diese Vorgehensweise erspart Ihnen nicht nur Zeit und Geld, sondern schützt auch Ihre Betriebsgeheimnisse. Denn sensible Daten wie Umsatz, Lohnsumme oder Ertrag müssen Sie nicht offenlegen. PharmAssec ist damit eine der diskretesten Versicherungslösungen in Deutschland.
Und das bei einem Schutz, der für die Absicherung von orthopädischen Werkstätten und Orthopädietechnik – also die typischen Nebenbetriebe von Sanitätsfachhäusern – wirklich bedarfsgerecht ist. Andere Absicherungskonzepte sind – gerade aufgrund von Zeitwertklauseln und zeitaufwändigen Regulierungen – kaum geeignet, Inhabern und Inhaberinnen die Sicherheit zu bieten, die nötig ist. Die Qualitäten von PharmAssec vermeiden die Schwierigkeiten, mit denen Versicherungsnehmer anderer Anbieter häufig zu kämpfen haben.
Viele Sanitätshäuser haben als Nebenbetrieb eine orthopädische Werkstatt für die Herstellung von Orthesen wie etwa orthopädische Schuhe, Knieorthesen oder auch Einlagen. Oft verfügen solche Werkstätten noch über altes Werkzeug und traditionelle Geräte. Denn viele Handwerker vertrauen auf ihr über lange Jahre erprobtes Werkzeug, das in dieser Form heutzutage gar nicht mehr hergestellt wird. Oft entwickeln Handwerker eine konkurrenzlose Meisterschaft im Umgang mit solchen Gerätschaften und Werkzeugen.
Wird das alte Werkzeug durch einen Schadensfall – etwa einen Brand – zerstört, kann es zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen. Denn selbst viele Absicherungen, die eigentlich auf Zeitwertklauseln verzichten wollen, enthalten in den Bedingungen doch Klauseln, die unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Neuwertersatz zulassen. Üblicherweise handelt es sich dabei um die 40-Prozent-Regel. Die besagt, dass für versicherte Gegenstände, deren Zeitwert zum Schadenszeitpunkt unter 40 Prozent des Neuwerts liegt, nur noch der Zeitwert erstattet wird. In einigen Fällen liegt die Grenze auch bei 30 Prozent.
Das bedeutet konkret: Ist die Ausstattung einer Werkstatt schon älter, hat sie nur noch einen geringen Zeitwert von deutlich unter 40 Prozent des Neuwerts. Viele Versicherungskonzepte zahlen in so einer Situation an den Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall nur noch den Zeitwert, der nicht zum Kauf einer gleichwertigen Ausstattung ausreicht. Um die Werkstatt wieder in Betrieb nehmen zu können, müssen Inhaber also einen Großteil der Kosten selbst übernehmen – trotz Versicherung.
PharmAssec verzichtet dagegen auf jedwede Zeitwertklausel. Wir erstatten nach einem entsprechenden Schadenfall immer den Neuwert der versicherten Ausstattung. Sollten die konkreten Ausstattungsgegenstände nicht mehr erhältlich sein, wird der Neuwert einer gleichwertigen modernen Ausstattung finanziert. Im Ergebnis können Kunden von PharmAssec die orthopädische Werkstatt mit der Entschädigungssumme wieder gleichwertig ausrüsten, ohne auf eigene Mittel zurückgreifen zu müssen.
Gibt es eine angeschlossene Orthopädietechnik, die moderne Prothesen erstellt, dann werden in aller Regel modernste technische Geräte zur Herstellung der Ersatzgliedmaßen verwendet. Diese Geräte müssen mit einer umfangreichen Elektronik- und Technikversicherung mit hohen Versicherungssummen, wie sie PharmAssec bietet, geschützt werden. Denn auch hier geht es darum, dass die für die Arbeit notwendigen Apparate nach einem versicherten Schaden neu angeschafft werden können, ohne dass eigene Mittel eingesetzt werden müssen. Zu niedrig kalkulierte Versicherungssummen, die nicht die gesamten Kosten für gleichwertige Neuanschaffungen abdecken, verschaffen Versicherungsnehmern gerade nicht die Sicherheit, die sie benötigen.
Zudem sollten Versicherungen insbesondere bei hohen Erstattungssummen, wie sie für die Neueinrichtung einer Orthopädietechnik – aber auch für Werkstätten – benötigt werden, Versicherungsnehmer möglichst schnell entschädigen. Leider haben viele Versicherer keine verbindlichen Vorgaben, innerhalb welchen Zeitraums eine Erstattung zu erfolgen hat. Die Konsequenz: Viele Versicherte müssen lange warten, bis sie die Mittel endlich erhalten, die zur Neuausstattung nötig sind. Anders PharmAssec: Wir garantieren, dass eine Erstattung der Versicherungssumme nach Vorliegen der dafür notwendigen Unterlagen in 14 Tagen erfolgt. Damit ist sichergestellt, dass Aufräumarbeiten und Neueinrichtung zügig erfolgen können. Sollten Sie einmal Probleme mit der Abwicklung nach einem Schadenfall haben, helfen Ihnen unsere Berater vor Ort gerne weiter.
Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäuser können etwaige Filialen und Nebenbetriebe völlig unkompliziert mitversichern. Für die nötige Beitragsermittlung müssen nur die Anzahl der Mitarbeiter und die Standorte der Filialen und/oder Nebenbetriebe angegeben werden.