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Unbenannte Gefahren

Unbenannte Gefahren

Nicht erwähnt, aber dennoch versichert

Kein Versicherungsvertrag samt seiner Versicherungsbedingungen kann so umfassend ausformuliert werden, dass wirklich alle Risiken und Gefahren explizit aufgeführt sind. Bei vielen Policen führt dies zu Lücken in der Absicherung. Denn was nicht explizit im Versicherungsumfang aufgeführt wird, ist auch nicht abgesichert. So ist es zumindest weitgehend üblich.

PharmAssec bietet Versicherungsschutz im Umkehrprinzip und macht mit solchen Lücken Schluss: für unbenannte Gefahren, also solche, die nicht explizit aufgeführt sind, wurde eine spezielle Leistungsposition eingeführt. Sie stellt sicher, dass bei PharmAssec für viele in der Police nicht explizit benannte Schadenursachen trotzdem Versicherungsschutz besteht, sofern eine Einwirkung von außen und kein ausdrücklicher Ausschluss vorliegen. So leistet PharmAssec im Gegensatz zu vielen anderen Absicherungskonzepten beispielsweise auch bei einfacher Beschädigung und einfachem Diebstahl.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Sinnvolle Absicherung über die Alltagsrisiken hinaus

Wer seine Apotheke versichern will, denkt üblicherweise an Gefahren wie Wasserrohrbrüche, Feuer oder Einbrüche. Das sind vergleichsweise häufig auftretende Schadenfälle, die hohe Verluste verursachen können. Eine Absicherung solcher Basisrisiken ist daher im Grunde eine Notwendigkeit. Daneben drohen allerdings viele weitere realistische Schadensursachen, die sehr oft nicht versichert sind. Dabei kann es sich, um ein Beispiel zu nennen, um den sogenannten „einfachen Diebstahl“ handeln. Unter „einfachem Diebstahl“ wird die unerlaubte Wegnahme von Gegenständen verstanden, ohne dass Gewalt gebraucht wird. Weil diese Form der Kriminalität praktisch nie explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt wird, ist der „einfache Diebstahl“ auch kaum abgesichert.

Unbenannte Gefahren in der Praxis: Kleine Ursachen mit großer Wirkung

Oft sind es gar nicht die großen Ereignisse und Unglücksfälle, die zu empfindlichen Verlusten führen, sondern kleine, schleichende Ursachen, die möglicherweise über eine längere Zeit unbemerkt bleiben. Ein Beispiel aus der Praxis illustriert, welche Konsequenzen ein kleiner und lange Zeit unentdeckter Fehler nach sich ziehen kann.

In diesem Fall, der sich tatsächlich so abgespielt hat, befand sich eine mit Säure gefüllte Flasche in einem Schubfach. Was nicht bemerkt wurde: Der Verschluss der Falsche war undicht. Ohne aufzufallen, verteilte sich der Inhalt der Flasche nicht nur im Schrank, sondern suchte sich seinen Weg bis auf den Fußboden. Erst als sich die Säure auf dem Boden unter dem Regal ausgebreitet hatte, wurde der Schaden bemerkt. Das allein wäre sicherlich schon ärgerlich genug. Doch es kam noch schlimmer: Der zuständige Pharmazierat ordnete an, dass der gesamte Warenbestand in diesem Bereich entsorgt werden müsse. Der so entstandene Gesamtschaden, inklusive Entsorgungskosten, belief sich auf 42.000 Euro. Eine Summe, die insbesondere kleine Apotheken vor Probleme stellen kann.

Wäre im vorliegenden Fall lediglich die Basisdeckung für Feuer, Leitungswasser oder Sturm versichert gewesen, so hätte es sich um einen nicht ersatzpflichtigen Schaden gehandelt. Da sich der Versicherungsnehmer aber bei PharmAssec abgesichert hatte, waren die Kosten des Vorfalls im Versicherungsschutz inbegriffen. Einer Entschädigung stand nichts im Wege, denn bei PharmAssec ist grundsätzlich alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Ein weiteres Beispiel ist ein im Kommissionierautomaten vergessener Hocker, gegen den der Greifarm des Kommissionieres fährt. Für den zerstörten Greifarm sind mit Kosten von rund 15.000 EUR zu rechnen, die von PharmAssec entschädigt wurden.

Was nicht benannt wird, ist bei PharmAssec dennoch oft versichert

Die Risikoexposition von Apotheken ist so komplex, dass es schlicht nicht möglich ist, alle Gefahren explizit im Versicherungsvertrag oder dem Bedingungswerk aufzunehmen. Um dennoch einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten, haben wir in der PharmAssec-Allrisk-Police „unbenannte Gefahren“ als spezielle Leistungsposition eingeführt, die Versicherungsnehmern eine größtmögliche Sicherheit bietet. Das bedeutet für PharmAssec-Kunden, dass auch nicht explizit benannte Schadenursachen versichert sind.

Damit gewährt PharmAssec Apothekern und Apothekerinnen deutlich mehr Sicherheit als gängige Versicherungspolicen für Apotheken. Diese beschränken sich nämlich oft auf einen Versicherungsschutz, der nur bei Feuer, Wasserrohrbrüchen, Einbruchdiebstahl und anderen Basisrisiken greift. Sachschäden, die aufgrund sogenannter unbenannter Gefahren entstehen, sind dagegen meist nicht abgedeckt und selbst wenn, greift in den meisten Fällen ein verhältnismäßig hoher Selbstbehalt. Bei PharmAssec gilt der für die gesamte Police vereinbarten Selbstbehalt von üblicherweise 250 EUR auch für diese Schäden.

Das gilt nicht zuletzt für elektronische Einrichtungen und Geräte, für die eine gesonderte Elektronikversicherung erforderlich ist. Die von PharmAssec angebotene Allrisk-Police hingegen beinhaltet auch einen Versicherungsschutz, der dem einer Elektronikversicherung entspricht, sodass Kassen, Medizin-, Kommunikations- oder Logistiktechnik im Rahmen unserer Police mitversichert sind. Dadurch sparen Apotheker und Apothekerinnen übrigens zusätzliche Beitragsausgaben für eine separate Elektronikversicherung.

Details für Vermittler
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Versicherungsschutz gilt auch für unbenannte Gefahren

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungskonzepten und Allrisk-Policen sind bei PharmAssec unbenannte Gefahren grundsätzlich mitversichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind von etwaigen expliziten Regelungen abgesehen lediglich Verschleiß, Verderb, Verfall und Vorsatz.