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Haus- und Grundbesitz

Haus- und Grundbesitz

Haftungsschutz auch für private Gebäude und Grundstücke

Die Apothekenversicherung PharmAssec enthält im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese gilt für das Gebäude, in dem sich die Apotheke befindet, sofern es Eigentum des Versicherungsnehmers oder eines Familienangehörigen ist. Das heißt, der Haftungsschutz wird bei einer Betriebsaufspaltung aufrecht erhalten, was bei den meisten anderen verbreiteten Versicherungskonzepten nicht üblich ist. Der Haftungsschutz greift selbstverständlich auch, wenn Teile der Immobilie fremd vermietet sind. Darüber hinaus umfasst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von PharmAssec selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Ferienhäuser im In- und Ausland sowie unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamtgröße von 20.000 Quadratmetern.

Damit genießen Apotheker und Apothekerinnen, die sich bei PharmAssec versichern, einen umfassenden Haftungsschutz, der sich nicht nur auf den gewerblichen Bereich beschränkt, sondern auch Sicherheit für das Privatleben bietet. PharmAssec hat darüber hinaus eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die sich deutlich von anderen Konzepten unterscheidet. Dass beispielsweise Ferienhäuser und Grundstücke in diesem Umfang mitversichert sind, ist nicht üblich, für unsere Kunden aber selbstverständlich.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Absicherung für Immobilienbesitzer

Hauseigentümer müssen Mieter, Besucher und Passanten vor Gefahren schützen, die von der eigenen Immobilie ausgehen. Kommt es dennoch zu einer Schädigung Dritter, dann können Eigentümer sehr schnell mit Haftungsforderungen konfrontiert werden. Das gilt übrigens auch für Besitzer unbebauter Grundstücke.

Dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht überflüssig, sondern ein sinnvoller und notwendiger Schutz ist, zeigt ein kurzer Blick in die Statistik. Jedes Jahr müssen laut Stiftung Warentest von Versicherern rund 54.000 einschlägige Schäden reguliert werden. Die durchschnittliche Schadenshöhe ist zwar mit 2100 Euro überschaubar, doch kann es auch zu exorbitanten Schadensummen kommen – beispielsweise im Fall von Verletzungen, die zu lebenslangen Beeinträchtigungen führen. Und genau solche Unglücksfälle muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sicher auffangen. Deshalb sind Haftungsabsicherungen mit zu niedrig angesetzten Versicherungssummen unzureichend. Denn sie versagen genau dann, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Dieses Risiko gehen Sie bei PharmAssec nicht ein, denn wir bieten für private Risiken eine pauschale Versicherungssumme von 50 Millionen Euro.

Schutz für gewerbliche Immobilien

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht beinhaltet unsere Allrisk-Police eine Absicherung des Gebäudes, in dem die Apotheke untergebracht ist. Dieser Teil unserer Betriebshaftpflicht greift immer dann, wenn Versicherungsnehmer oder Familienangehörige Eigentümer der Immobilie sind. Im Unterschied zu den meisten anderen Absicherungskonzepten bietet PharmAssec also auch dann Schutz, wenn eine Betriebsspaltung vorliegt – wenn beispielsweise ein Ehepartner Hauseigentümer ist.

Schutz für private Häuser und Grundstücke

Darüber hinaus enthält unsere Allrisk-Police eine private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die den Privatbesitz von Versicherungsnehmern schützt. Diese Absicherung vor Ansprüchen nach einem Schadenfall gilt für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Zweifamilienhäuser, außerdem für Ferienhäuser – auch wenn sich diese im Ausland befinden – und unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamtgröße von 20.000 Quadratmetern

Beispiele für Haftungsfälle

Doch von welchen Haftungsfällen ist hier eigentlich die Rede? Das lässt sich an einigen ausgesuchten Beispielen leicht darstellen.

Im Winter sind Hausbesitzer beispielsweise verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Gebäude von Schnee und Eis zu räumen, so dass Passanten dort gefahrlos entlanggehen können. Rutscht aber eine Person auf einem glatten Gehweg aus, weil der Hauseigentümer seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist, dann kann er in Haftung genommen werden.

Ein erhöhtes Haftungsrisiko ergibt sich auch, wenn Häuser saniert werden. Fallen beispielsweise Werkzeuge, Bauteile oder Ziegel von dem Gebäude oder einem Gerüst und verletzen Passanten, kann der Besitzer oder Bauherr haftbar gemacht werden. Das gilt übrigens laut dem Bundesgerichtshof (V ZR 311/16) auch, wenn Bauarbeiter versehentlich ein Feuer verursachen, das auf die Nachbarschaft übergreift oder umliegende Häuser durch Löscharbeiten beschädigt werden. Ähnlich sieht es aus, wenn beispielsweise beschädigte oder rutschige Treppen Stürze verursachen oder sich Menschen an schadhaften Zäunen verletzen. Auch defekte Beleuchtungen können zu Haftungsfallen werden, wenn sich in der Dunkelheit aufgrund schlechter Sichtverhältnisse ein Unfall ereignet.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei PharmAssec

Die Betriebshaftpflicht von PharmAssec enthält eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gebäude, in dem sich die Apotheke des Versicherungsnehmers befindet. Der Haftungsschutz bleibt auch bei Betriebsspaltung oder bei Fremdvermietung eines Teils des Hauses gültig. Die Versicherungssumme liegt bei 10 Millionen Euro pauschal.

Privathaftpflicht für Haus- und Grundbesitzer: Der Haftungsschutz von PharmAssec umfasst zusätzlich selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppelhaushälften, Ferienhäuser im In- und Ausland und unbebaute Grundstücke bis zu insgesamt 20.000 Quadratmetern Größe. Die Versicherungssumme liegt pauschal bei 50 Millionen Euro, je Person maximal 15 Millionen Euro.

PharmAssec weist gegenüber anderen marktgängigen Konzepten einige spürbare Vorteile auf. So ist es bei der Betriebshaftpflicht allgemein unüblich, dass der Haftungsschutz auch bei einer Betriebsspaltung gilt. Die private Haftpflicht von PharmAssec sieht gegenüber vergleichbaren Konzepten deutlich höhere Versicherungssummen vor und hat einen erheblich größeren Schutzumfang.