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Spezialisierte Apothekenversicherung

Allrisk-Police - Apotheken Versicherungg

PharmAssec – Expertensicherheit für Apotheken

Viele Apotheken sind unzureichend versichert. Die Gründe sind leicht zu erklären: Oft entscheiden sich Inhaber und Inhaberinnen für Versicherungskonzepte, die nicht speziell für Apotheken konzipiert wurden. Die Folge: Risiken, denen nur Apotheken ausgesetzt sind, bleiben unversichert. Vielfach sollen Apotheken auch mit einer größeren Anzahl von Einzelversicherungen geschützt werden. Das führt nicht selten zu gefährlichen Versicherungslücken, weil einzelne Risiken beim Abschluss der Versicherungen übersehen wurden oder weil bestimmte Risiken schlicht nicht separat versicherbar sind.

PharmAssec macht Schluss mit gefährlichen Lücken im Versicherungsschutz. Denn PharmAssec ist die Allrisk-Police für Apotheken, die mit einer einzigen Police vor den relevanten Risiken schützt. Da unser Absicherungskonzept speziell für Apotheken entwickelt wurde, können wir auch viele Schwierigkeiten, mit denen Inhaber und Inhaberinnen oft zu kämpfen haben, vermeiden.

Dazu gehören unter anderem unser Unterversicherungsverzicht, ein garantierter Neuwertersatz, großzügig gehandhabte Meldepflichten und eine schnelle Entschädigung im Schadensfall.

PharmAssec ist daher seit fast 20 Jahren auf dem deutschen Markt die spezialisierte Apothekenversicherung, die Inhaberinnen und Inhabern einen umfassenden und bedarfsgerechten Schutz bietet – übersichtlich, transparent und immer aktuell. Zudem kann unser Schutz auf Wunsch über Zusatzbausteine individuell ausgebaut werden.

Ein einzigartiges Versicherungskonzept für Sie

Mit PharmAssec gehören Versicherungslücken und Ärger über langwierige Entschädigungsauszahlungen der Vergangenheit an. Denn PharmAssec ist die Apothekenversicherung, die weiß, worauf es ankommt: lückenloser Schutz und exzellenter Service. Inhaberinnen und Inhaber, die auf PharmAssec vertrauen, brauchen sich keine Sorgen um etwaige Unterversicherungen machen, erhalten immer Neuwertersatz, genießen großzügige Handlungsfreiräume bei Schadensmeldungen und sind auch dann noch abgesichert, wenn der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum steht. Damit – und aufgrund vieler anderer Besonderheiten – ist PharmAssec die einzigartige Allrisk-Police für alle Apotheken in Deutschland.

Fallstrick Unterversicherung

Ist der Apothekenwert zum Zeitpunkt eines Schadens höher als bei Abschluss der Versicherung angenommen, spricht man von einer Unterversicherung. Diese kann beispielsweise durch den Erwerb neuer Geräte verursacht werden. Aber auch ein gut aufgefülltes Medikamentenlager ist in der Lage, den Apothekenwert über die mit dem Versicherer ausgehandelte Grenze zu heben. Das kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, denn im Fall einer Unterversicherung zahlt ein Versicherer nur eine reduzierte Entschädigung. Diese Gefahr besteht bei PharmAssec nicht. Denn wir fragen erst gar nicht nach dem Apothekenwert. Sie müssen uns lediglich mitteilen, wie viele Beschäftigte in Ihrer Apotheke tätig sind. Wenn diese Zahl korrekt angegeben ist, genießen Sie den vollen PharmAssec-Schutz unabhängig von Neuanschaffungen und Ihrem Medikamenten-Vorrat. Mehr

Wir ersetzen zum Neuwert

Viele Versicherungen geben zwar an, dass sie grundsätzlich alle versicherten Gegenstände nach einem Schadenfall zum Neuwert ersetzen, doch oft gibt es beim Neuwertersatz Ausnahmen. Diese finden sich meist in Form von Zeitwertklauseln in den Versicherungsbedingungen. So ist es in der Versicherungsbranche üblich, dass versicherte Gegenstände, deren Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts unter 40 oder 30 Prozent des Neuwerts gesunken ist, nur noch zum niedrigen Zeitwert ersetzt werden. Versicherungsnehmer, die den beschädigten oder zerstörten Gegenstand ersetzen wollen, müssen also einen Großteil der Kosten selbst tragen – und das trotz Versicherung und grundsätzlichem Neuwertersatz. Das ist für Apotheker und Apothekerinnen besonders ungünstig, weil ihnen vorgeschrieben wird, welche Ausstattung eine Apotheke haben muss, um öffnen zu können. Provisorische Lösungen oder der zeitweilige Verzicht auf bestimmte Ausstattungsgegenstände ist also nur sehr eingeschränkt möglich. Deshalb verzichtet Pharmassec auf jede Art von Zeitwertklauseln und erstattet bei einer Wiederbeschaffung immer den Neuwert. Mehr

Unser Versicherungsschutz greift auch bei grober Fahrlässigkeit

Wird ein Schaden durch ein Verhalten verursacht, das Juristen als „grob fahrlässig“ einstufen, dann entfällt sehr oft der Versicherungsschutz. Auch dies ist eine weit verbreitete Praxis der Versicherungsbranche, die alles nur nicht apothekengerecht ist. Denn in Apotheken können schon kleine Unachtsamkeiten fatale Folgen und immense Schäden nach sich ziehen. Die Multi-Risk-Police PharmAssec bietet in solchen Fällen einen Schutz, der deutlich über das Marktübliche hinausgeht. Ist für die grobe Fahrlässigkeit ein Mitarbeiter verantwortlich, so steht die maximale Leistung von 1,5 Millionen Euro ungekürzt zur Verfügung. Wird der Schaden durch den Inhaber grobfahrlässig verursacht, erfolgt eine volle Leistung bis zu 250.000 Euro. Darüber hinaus gehende Schäden werden mindestens zu 80 Prozent entschädigt. Mehr

PharmAssec lässt Ihnen Freiräume

Wer eine Versicherung abschließt, geht auch Verpflichtungen ein. Diese Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten betreffen pünktliche Beitragszahlungen, Informationen über Änderungen und die Einhaltung von Formalien bei Schadensmeldungen. Das hört sich unproblematisch an, aber bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Erfahrungsgemäß kommt es in der Hektik des Alltags immer wieder zu sogenannten Obliegenheitsverletzungen – etwa wenn vergessen wird, dem Versicherer zu melden, dass Bauarbeiten anstehen. Bauarbeiten erhöhen aus Versicherersicht in aller Regel das Risiko eines Einbruchs. Deshalb neigen viele Anbieter dazu, bei solchen Obliegenheitsverletzungen den Versicherungsschutz drastisch zu kürzen. PharmAssec macht hier eine Ausnahme: Wie beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit werden nach einer Obliegenheitsverletzung Schäden, die von Dritten verursacht wurden, bis zur maximalen Höchstentschädigungssumme von 1,5 Millionen Euro ohne Kürzungen erstattet. Ist der Versicherungsnehmer auch der Schadensverursacher, werden Schäden bis 250.000 Euro vollständig erstattet. Bei größeren Schadenssummen werden mindestens 80 Prozent entschädigt. Mehr

Ihre Versicherungsverträge sind nicht sofort kündbar?

Bestehende Versicherungen sind kein Hindernis für einen Wechsel zu PharmAssec. Um Doppelzahlungen bis zum Ablauf Ihrer bestehenden Versicherungsverträge zu vermeiden, bieten wir unseren Neukunden eine sogenannte Konditions- und Summendifferenzdeckung an. Ihr Vorteil: Sie haben sofort unseren umfangreichen Versicherungsschutz, müssen aber keine doppelten Beiträge zahlen. Denn bis zum Ablauf der alten Versicherungsverträge rechnen wir die dort weiterhin zu bezahlenden Beiträge an und rabattieren Ihre Zahlung an uns.