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Retaxationen

Nachhaftung

PharmAssec sichert bestimmte Fälle nicht erstatteter Medikamente ab

Retaxierungen sind für Apotheker und Apothekerinnen ein alltägliches Ärgernis. Immer wieder kommt es vor, dass ein Medikament, das an einen Kunden abgegeben wurde, von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet wird.

Die Gründe für Retaxationen sind vielfältig, Kürzungen können bei hochpreisigen Arzneimitteln einen herben Verlust darstellen, unabhängig davon, ob sie aus Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (Paragraf 129 SGB V) oder sonstigen Ursachen resultieren.

Dank unserer apothekengerechten Absicherung können wir Apothekeninhabern und Apothekeninhaberinnen bei Verstößen gegen Rabattvereinbarungen einen Versicherungsschutz von 40.000 EUR je Rezept anbieten

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Trotz vieler Sicherheitsvorkehrungen kommt es zu Retaxierungen

Leider ist es nicht möglich, alle Arten von Retaxationen über unsere Versicherung abzusichern. Deshalb empfiehlt es sich für Apothekerinnen und Apotheker Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, das Risiko zu minimieren. Hier bietet es sich beispielsweise an, dass Rezepte von mindestens zwei Personen oder sogar mehr routinemäßig geprüft werden. Dieses Vorgehen gehört wohl zum weit verbreiteten Alltag in Apotheken – insbesondere bei T-Rezepten. Abendliche Kontrollen durch Apotheker oder Filialleiter sind ebenfalls Standard in vielen Apotheken. Darüber hinaus bedienen sich viele Apotheker und Apothekerinnen Dienstleistern für die Rezeptabrechnung, da auch diese Dienstleister meist eine eigene Kontrolle haben. Etwaige Fehler bei Rezepten können so rechtzeitig entdeckt und noch behoben werden, bevor die fehlerhaften Unterlagen von Krankenkassen bemängelt werden. Auch die Nutzung von Programmen fürs Rezeptmanagement können helfen, drohende Retaxationen noch in der Apotheke zu identifizieren und abzuwenden. 

Rechtsschutz für Apotheken

Immer wieder kommt es bei Abrechnungen mit Krankenversicherern zu Unstimmigkeiten. Dabei geht es nicht nur um Retaxationen, vielmehr erheben Krankenkassen auch schnell den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Apotheker und Apothekerinnen, die von solchen Vorwürfen betroffen sind, sollten sich auf einen guten Rechtsschutz verlassen können. Die apothekengerechte Allrisk-Police PharmAssec bietet allen Versicherungsnehmern einen solchen bedarfsgerechten Rechtsschutz, der zudem noch individuell erweiterbar ist. Mehr

Rezeptverlust mitversichert

Gehen Rezepte verloren, ist das für Apotheker und Apothekerinnen ausgesprochen ärgerlich. Denn bei Krankenversicherungen müssen Original-Rezepte eingereicht werden. Die Folge: Fehlen nach einem Einbruch oder einem Brand in einer Apotheke Rezepte, müssen diese mühsam bei Arztpraxen neu angefragt werden. Das ist arbeitsintensiv und oft derart zeitaufwändig. PharmAssec leistet bis zu 1.000 EUR je verlorenem Rezept. Mehr

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Sonderbaustein Aut-Idem / Retaxationen

Die Versicherungssumme bei Rückforderungsansprüchen und Abrechnungskürzungen der Krankenversicherer aufgrund von Retaxierungen bei Verstößen gegen das Rabattgesetz bzw. gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beträgt 40.000 EUR je Rezept. Selbstbehalt: Bei gekürzter Erstattung konstant 500 Euro, bei Null-Retaxation liegt der Selbstbehalt bei 1.000 Euro.

Mit diesem Sonderbaustein bietet die Allrisk-Police PharmAssec deutlich mehr Sicherheit als die meisten anderen marktüblichen Versicherungskonzepte. Denn normalerweise sind Retax-Risiken nicht versicherbar.