Logo Apotheken Versicherung - PharmAssec

Rezeptverlust

Rezeptverlust

Mehr als nur ärgerlicher Verwaltungsaufwand im Schadenfall

Wenn Rezepte in einer Apotheke verloren gehen, ist das mehr als nur ein unangenehmer Vorfall. Da für die Abrechnung mit Krankenkassen Original-Rezepte vorliegen müssen, sind Apotheker und Apothekerinnen gezwungen, in Arztpraxen nach Ersatz für die verlorenen Dokumente zu fragen. Dass bedeutet, dass Apotheker und Apothekerinnen in aller Regel sehr zeitaufwändige Anstrengungen unternehmen müssen, um schmerzhafte finanzielle Einbußen abzuwehren. Doch bis der Ersatz für die verlorenen Rezepte beschafft werden kann, vergeht nicht selten eine größere Zeitspanne. Das ist wiederum ein Problem für Apotheken, die auf zügige Einnahmen aus der Rezept-Abrechnung eingestellt sind.

Ein Versicherungsschutz bei Rezeptverlusten besteht bei gängigen Absicherungen nicht. Anders PharmAssec: Wir bieten standardmäßig einen Schutz bei Rezeptverlusten in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Damit sind Apotheken branchengerecht abgesichert.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Mit PharmAssec verlieren Rezeptverluste ihren Schrecken

Kommen von Patienten eingelöste Rezepte abhanden, bedeutet dies in den meisten Fällen für die betroffenen Apotheker und Apothekerinnen nicht nur wochenlangen Ärger, sondern auch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Schließlich müssen die Rezepte, die aus Unachtsamkeit oder aufgrund eines Diebstahls verloren gegangen sind, zur Abrechnung im Original vorliegen. Bis Ersatz beschafft werden kann, vergehen nicht selten Wochen, wenn nicht Monate.

Etwas günstiger sieht es aus, wenn die verschwundenen Rezepte bereits per Datentransfer an eine Rezeptsammelstelle weitergeleitet wurden, so dass zwar die Originale in der Apotheke verloren gegangen sind, aber zumindest alle notwendigen Informationen in der Rezeptsammelstelle vorliegen. Dennoch braucht es auch in solchen Fällen Wochen oder Monate, bis der Schadenfall komplett abgewickelt werden kann.

Zwischenfinanzierungskosten bei Rezeptverlust – finanzielle Herausforderung für kleinere Apotheken

Gerade kleinere Apotheken trifft eine schleppende Abwicklung nach Rezeptverlusten oft besonders hart. Fehlt nämlich eine große Anzahl von Rezepten, entstehen nicht selten Zwischenfinanzierungskosten, weil es sich Großhändler bei offenen Rechnungen kaum erlauben können, großzügige Karenzzeiten einzuräumen.

Reichen in einer solchen Situation die gebildeten Rücklagen einer Apotheke nicht aus, um die langwierige Schadenabwicklung zu überbrücken, geraten Apotheken sehr schnell in eine finanzielle Schieflage. Das liegt auch an Kredithäusern, die selbst bei guten Kunden Darlehen nur noch zögerlich und zu teilweise sehr ungünstigen Konditionen vergeben.

Schnelle Unterstützung bei Rezeptverlust – unkomplizierte Schadenabwicklung von Experten

PharmAssec kennt die Probleme und Risiken, die mit Rezeptverlusten verbunden sind. Deshalb haben wir – im Unterschied zu allen uns bekannten Anbietern – den Verlust von Rezepten in unsere Multi-Risk-Police mit aufgenommen. Für verlorene Krankenkassen-Rezepte und Krankenscheine leisten wir in Höhe des Ausfalls, den der Apotheker infolge des Versicherungsfalls bei der nächsten Abrechnung mit der Krankenkasse erleidet, sofern und soweit kein anderweitiger Ersatz erlangt werden kann (Subsidiärdeckung), bis zu einer Versicherungssumme von 50.000 Euro.

Eine reibungslose Schadenabwicklung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro kann dabei, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, schon innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Für PharmAssec-Versicherte heißt das, dass sie schnellstmöglich wieder ihrem Tagesgeschäft nachgehen können – ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Sollte eine Versicherungssumme von bis zu 50.000 Euro nicht ausreichen, so ist dringend anzuraten, kürzere Abholfristen mit der Rezeptsammelstelle zu vereinbaren. Denn erst wenn die Original-Rezepte bei der Rezeptsammelstelle angekommen sind, ist die Apotheke auf der sicheren Seite.

Der richtige Versicherungsschutz sichert die Existenz von Berufsanfängern

Insbesondere Berufsanfänger, die eine Apotheke übernommen haben und in der Regel über nur geringe Rücklagen verfügen, sollten unbedingt die bisherigen Versicherungsunterlagen mit Blick auf die Absicherung bei Rezeptverlust überprüfen, um im Schadenfall von einer schnellen Ausgleichszahlung der Versicherung zu profitieren. Bietet die bisherige Versicherungspolice keinen ausreichenden Schutz bei Rezeptverlust, steht PharmAssec als kompetenter Partner zur Seite, um ein maßgeschneidertes Versicherungspaket zu erstellen, das auch für dieses Risiko Versicherungsschutz bietet. Das gilt selbstverständlich auch für Gründer und Gründerinnen, die eine neue Apotheke eröffnen wollen.

Ergänzend zu unserem Versicherungsschutz bei Rezeptverlust bietet es sich in diesem Zusammenhang an, auch einen Blick auf unseren erweiterten Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit zu werfen. Dieser Vorwurf kann gerade bei Einbruchdiebstählen ein nicht zu unterschätzendes Absicherungsproblem darstellen, wenn beispielsweise vergessen wurde, ein Fenster nach Feierabend korrekt zu schließen.

Exkurs: Warum Rezepte nicht in den BTM-Schrank gehören

Ladendiebstähle und Einbrüche gehören zu den häufigsten Schadenereignissen in Apotheken. Üblicherweise haben es Einbrecher vor allem auf Bargeld aus der Tageskasse oder auf Betäubungsmittel abgesehen, welche sich den Vorschriften entsprechend in einem Safe oder einem BTM-Schrank befinden. Werden solche Schränke aufgebrochen, ist die Gefahr groß, dass die unter Zeitdruck stehenden Einbrecher einfach den gesamten Inhalt der Schränke einpacken und mit der Beute flüchten. Die für Einbrecher wertlosen Rezepte werden später von den Tätern entsorgt. Das kann verhindert werden, indem Rezepte separat aufbewahrt werden. Deshalb sollten Versicherungen nicht darauf bestehen, dass Rezepte mit Bargeld oder Betäubungsmitteln in einem Schrank liegen müssen.

Tischsafes bieten keine ausreichende Sicherheit

Handelsübliche, transportable Tischsafes erfreuen zumindest im Privatbereich zunehmender Beliebtheit. Doch diese kleinen Geldschränke gehören in keinem Fall zur Erst- oder auch nur Zweitausstattung einer Apotheke, da sie sich ohne Weiteres entwenden beziehungsweise aus einer Wand oder dem Boden herausbrechen lassen. Anders gesagt: Diese kleinen Sicherheitsschränke bieten keinen ausreichenden Schutz und entsprechenden auch nicht den gängigen Sicherheitsanforderungen.

Apothekeninhaber sollten sich aus diesem Grund bei der Anschaffung von Safes an den gängigen Sicherheitsstandards und Vorschriften der Versicherungen orientieren und nur einen Safe erwerben, der nicht bei einem einfachen Einbruchdiebstahl mit einfachen Mitteln entfernt oder geöffnet werden kann.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

PharmAssec sichert verlorene Rezepte ab

Gehen in der Apotheke Rezepte verloren und können nicht ersetzt werden, kommt PharmAssec für den Verlust bis zu einer Höhe von 50.000 Euro auf. PharmAssec ist unseres Wissens der einzige Anbieter, der Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen vor dem Risiko des Rezeptverlusts absichert.