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Spezial-Strafrechtsschutz

Spezial-Strafrechtsschutz

Weil eine Rechtsschutzversicherung nicht immer ausreicht

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, verfügt über einen Rückhalt, der bei vielen juristischen Auseinandersetzungen, genau die finanzielle Sicherheit bietet, die nötig ist, um eigene Interessen zu wahren. Doch Rechtsschutzversicherungen decken nicht jedes Risiko ab. Insbesondere Strafprozesse sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog des Rechtsschutzes enthalten. Wer also mit dem Vorwurf konfrontiert wird, eine Straftat verübt zu haben, kann nicht auf seine „normale“ Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Um Kosten vorab abzusichern, die bei Strafsachen anfallen, muss ein Spezial-Strafrechtsschutz abgeschlossen werden.

Da sich gerade Akteure in der Gesundheitsbranche immer wieder dem Vorwurf der Körperverletzung ausgesetzt sehen, hat PharmAssec für Sanitätshausinhaber und Sanitätshausinhaberinnen einen Zusatzbaustein aufgenommen, der anfallende Kosten für Strafprozesse im Vorhinein übernimmt. Damit erhalten Sie durch den Spezial-Strafrechtsschutz von PharmAssec die finanzielle Sicherheit, die Sie benötigen, um Ihre Interessen auch in Strafsachen zu wahren. Dieser Versicherungsschutz gilt selbstverständlich nur im Fall der Unschuld des Versicherten. Kommt es dagegen zu einer Verurteilung, müssen die geleisteten Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Damit Sanitätshäuser auch stürmische Zeiten überstehen

Warum ist ein Spezial-Strafrechtsschutz für Sanitätsfachhäuser zumindest sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig? Diese Frage lässt sich am besten anhand einiger beispielhafter Fälle beantworten. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Fußprothese für einen Kunden hergestellt. Nach einiger Zeit muss dem Kunden das Bein wegen einer Entzündung komplett amputiert werden. Der Anwalt des Kunden macht daraufhin Ihre Prothese für die Amputation verantwortlich, und Sie werden der Körperverletzung beschuldigt. Damit ist die Angelegenheit zu einer Strafsache geworden. Da eine „normale“ Rechtsschutzversicherung bei Strafsachen nicht greift, müssen Sie als Angeklagter ohne finanziellen Rückhalt in den Strafprozess gehen.

Auch in weniger dramatischen Fällen wird bei echten oder vermeintlichen Schädigungen von Kunden der Vorwurf der Körperverletzung erhoben. Das kann beispielsweise bei Orthesen der Fall sein, wenn Kunden oder deren Anwälte behaupten, dass die von Ihnen verkauften Hilfsmittel den Zustand des betroffenen Körperteils negativ beeinflusst haben. Gleichlautende Vorwürfe können auch erhoben werden bei Einlagen oder orthopädischen Schuhen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei Auseinandersetzungen im Gesundheitsbereich eine Tendenz hin zu Körperverletzungsklagen zu beobachten ist. Da bei solchen Klagen das Strafrecht greift, versagt in diesen Fällen jeder „normale“ Rechtsschutz. Schutz, das heißt finanzielle Unterstützung ab dem Beginn der Streitigkeiten, bietet nur der Spezial-Strafrechtsschutz.

Weniger ins Gewicht fallen beim Sanitätsfachhandel erfahrungsgemäß Auseinandersetzungen mit Krankenkassen. Dennoch sollte auch dieses Risiko nicht vernachlässigt werden. Wirft Ihnen eine Krankenkasse Abrechnungsbetrug vor, ist das ebenfalls ein Fall für die Strafgerichtsbarkeit. Damit werden auch solche Fälle nicht mehr von einer einfachen Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Absicherung bietet auch hier nur ein Spezial-Strafrechtsschutz.

In Strafprozessen geht es um Ihre Zukunft

Strafprozesse sind aber nicht nur finanziell eine Belastung, sie setzen Betroffene auch seelisch unter Druck. Darüber hinaus muss auch mit wirtschaftlichen Konsequenzen gerechnet werden, da Strafprozesse oder gar Verurteilungen den Ruf eines Hauses ruinieren können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man sich bei solchen Verfahren keine Blöße gibt. Denn wer seine Möglichkeiten zur Abwehr von falschen Anschuldigungen nicht optimal nutzt, muss möglicherweise trotz faktischer Unschuld mit ungünstigen Urteilen zurechtkommen, die bei einer besseren Verteidigung zu vermeiden gewesen wären.

Aus diesem Grund gibt es als Ergänzungsmodul für die Allrisk-Police PharmAssec den Zusatzbaustein Spezial-Strafrechtsschutz, der die notwendige Vorfinanzierung bei Vorsatz- und Betrugsdelikten beinhaltet. Gerade bei langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen, bei denen spezialisierte Rechtsbeistände und Gutachter benötigt werden, ist dieser Zusatzbaustein von großer Bedeutung. Denn ohne einen solchen Rechtsschutz drohen Verfahren so teuer zu werden, dass Sanitätshausinhaber und Sanitätshausinhaberinnen das finanzielle Risiko nicht eingehen wollen, selbst wenn sie sie davon ausgehen können, dass sie in einem Verfahren gute Erfolgsaussichten haben.

Wer unsere Strafrechtsschutzergänzung abschließt, sichert sich zudem gegen Vorwürfe ab, die Vorsatz unterstellen, unter der Bedingung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Versicherungsschutz besteht auch beim Vorwurf eines Verbrechens. Zum besseren Verständnis: Das deutsche Strafrecht wertet Delikte, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Verbrechen. Typische Beispiele für Verbrechen sind zum Beispiel Raub und Tötungsdelikte. Bei Gesetzesverstößen, die im Mindestmaß geringere Strafen vorsehen, ist von Vergehen die Rede.

Mit unserem Zusatzbaustein sind darüber hinaus höhere Rechtsanwaltskosten, als es die gesetzlichen Gebührensätze vorsehen, inbegriffen. Das ist gerade bei Strafverfahren, die die Gesundheitsbranche betreffen, von Wichtigkeit, weil hier oft sehr komplizierte und komplexe juristische Themen zur Verhandlung kommen. Um die bestmögliche Verteidigung zu erhalten, sollten Angeklagte auf spezialisierte Anwälte, die sich in dem betreffenden Rechtsgebiet sehr gut auskennen, zurückgreifen. Solche Experten für Gesundheitsthemen im Strafrecht, verlangen aber in aller Regel höhere Honorare. Diese können durch unseren Zusatzbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz übernommen werden.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Spezial-Strafrechtsschutz für Sanitätsfachhäuser

Um sich vor den Risiken im Zusammenhang mit Strafrechtsprozessen besser abzusichern, bietet PharmAssec den Zusatzbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Diese fakultative Ergänzung der Multi-Risk-Police ermöglicht eine Vorfinanzierung von Prozesskosten, außerdem sind auch Vorsatzdelikte mitversichert, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Rechtsanwaltskosten, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, können von PharmAssec – sofern der Zusatzbaustein abgeschlossen ist – übernommen werden.