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Unterversicherungsverzicht

Unterversicherungsverzicht

PharmAssec-Kunden können nicht unterversichert sein

Vor Abschluss einer Versicherung wird von vielen Anbietern eine finanzielle Bewertung der abzusichernden Objekte vorgenommen. Bei Unternehmen wie beispielsweise Sanitätsfachhäusern bedeutet das meist, dass man die Summe aller Werte erfasst, die versichert werden sollen. Dieser so ermittelte Versicherungswert wird zur Festlegung der fälligen Beiträge genutzt, die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen für den Schutz bezahlen müssen.

Tätigen Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen nach Vertragsabschluss werthaltige Neuanschaffungen oder wird das Geschäft grundlegend modernisiert, hat das oft zur Folge, dass sich der Versicherungswert deutlich erhöht. Das kann für den Versicherungsschutz unangenehme Folgen haben: Stellt sich beispielsweise nach einem Schadensfall heraus, dass der Wert der versicherten Gegenstände nun höher ist als bei Abschluss des Versicherungsvertrags – weil etwa mittlerweile günstige Regale durch eine teure Sonderanfertigung ersetzt wurden –, dann werden Entschädigungszahlungen aufgrund der festgestellten Unterversicherung entsprechend reduziert.

Die Allrisk-Police PharmAssec hat sich – im Gegensatz zu dem ansonsten in der Versicherungsbranche üblichen Vorgehen – zu einer kundenfreundlicheren Methode entschlossen. PharmAssec fragt grundsätzlich nicht nach dem Wert der zu versichernden Güter. Daher haben unsere Kunden auch kein Unterversicherungsrisiko, wenn sie etwa die Ausstattung ihres Sanitätsfachhauses erneuern oder das gesamte Geschäft modernisieren. Eine Kürzung der Entschädigungszahlungen aufgrund einer Unterversicherung ist daher bei PharmAssec nicht möglich.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Wir reduzieren konsequent die Risiken unserer Kunden

Das Unterversicherungsrisiko wird von vielen Gewerbetreibenden unterschätzt, wenn es nicht sogar gänzlich unbekannt ist. Tatsächlich führen falsche oder veraltete Wertbestimmungen versicherter Werte fast immer zu Reduzierungen der Entschädigungszahlungen, die von Versicherungen geleistet werden. Gerade nach größeren Schäden kann das schlimmstenfalls sogar die Fortführung des Geschäfts gefährden. Denn mit der ausgezahlten Versicherungssumme, die wegen einer Unterversicherung reduziert wurde, lässt sich meistens kein neuer, gleichwertiger Ersatz für die beschädigten Werte neu anschaffen. Die Folge: Gewerbetreibende müssen den fehlenden Betrag aus der eigenen Tasche zahlen, unter Umständen dazu sogar einen Kredit aufnehmen oder mit billigeren Lösungen vorlieb nehmen. Es sei denn, sie sind bei PharmAssec versichert. Denn Kunden von PharmAssec können nicht aufgrund falsch versicherter Werte unterversichert sein.

Zur Erläuterung: In der Versicherungsbranche ist es weithin üblich bei Werte- oder Inhaltsversicherungen, den Wert der zu versichernden Güter zu erfassen. Das Ergebnis fließt in die Berechnung der Versicherungsbeiträge ein, die Kunden für die Absicherung bezahlen müssen. Stellt sich nach einem Schaden – zum Beispiel einem Brand oder einem Wasserrohrbruch – heraus, dass der angenommene Wert zu niedrig angesetzt ist, werden üblicherweise die Entschädigungszahlungen entsprechend reduziert. In der Versicherungsbranche ist in solchen Fällen von einer Unterversicherung die Rede.

Für Besitzer und Besitzerinnen von Sanitätshäusern – wie selbstverständlich auch für andere Gewerbetreibende – kann eine Unterversicherung zu einem existenziellen Problem werden. Vor allem nach einem Großschaden: Oft sind Inhaber und Inhaberinnen nach solchen Ereignissen davon abhängig, dass Versicherungen die volle Entschädigungssumme zahlen, damit ein gleichwertiger Ersatz für die beschädigte Geschäftsausstattung angeschafft werden kann. Neben weit verbreiteten Zeitwertklauseln ist die Unterversicherung das zweite große Risiko, das die Auszahlung vollständiger Versicherungsleistungen infrage stellt.

PharmAssec erweist sich in beiden Fällen als kundenfreundliche Versicherungslösung, die sowohl auf Unterversicherungs- als auch auf Zeitwertklauseln verzichtet. PharmAssec-Kunden erhalten also auch dann die volle Entschädigungssumme, wenn viele andere Anbieter ihre Auszahlungen reduzieren. Da PharmAssec sich zudem verpflichtet, Versicherungssummen zügig zu zahlen – genauer gesagt: innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen –, können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass sie nach einem versicherten Großschaden ihr Geschäft zügig sanieren und neu ausstatten können.

Mit welchen finanziellen Einbußen Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen bei einer Unterversicherung rechnen müssen, zeigt ein Schadensbeispiel: Vor solchen unliebsamen Überraschungen, die schlimmstenfalls sogar die Fortexistenz eines Sanitätsfachhauses infrage stellen können, sind PharmAssec-Kunden sicher. Denn bei PharmAssec müssen Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen lediglich die Zahl ihrer Mitarbeiter korrekt angeben, um Anspruch auf die komplette Entschädigungssumme nach einem versicherten Schadensfall zu haben.

Details für Vermittler
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Unterversicherungsverzicht schützt PharmAssec-Kunden

Die Allrisk-Police PharmAssec kennt keine Unterversicherungsklauseln. Kunden erhalten nach einem in der Werteversicherung abgesicherten Schadenfall eine Entschädigung ohne Einschränkungen bis zu 2,0 Mio. Euro, bei Elementarschäden bis zu 1,5 Mio. Euro (ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Sturmfluten). Einzige Bedingung: Die Zahl der Mitarbeiter muss korrekt angegeben sein.

Damit stellt PharmAssec seine Kunden deutlich besser, als es marktübliche Policen tun. Denn üblich ist es, dass bei Abschluss einer Inhalts- oder Werteversicherung eine Neuwertermittlung der versicherten Gegenstände nötig ist. Neben der Gefahr einer Fehlbewertung drohen spätere Investitionen, den Unternehmenswert über den im Versicherungsvertrag festgelegten Wert zu heben. Damit läge eine Unterversicherung vor, die im Schadensfall zu einer Reduzierung der Entschädigungsleistung führt.

Im besten Fall können Versicherungsnehmer bei marktüblichen Konzepten erreichen, dass der Versicherer einen teilweisen Unterversicherungsverzicht zugesteht.