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Garantierter Neuwertersatz

Neuwertersatz

Nach einem Schaden erhalten Sie Neuwertersatz

Viele Versicherungen versprechen, dass nach einem Schadensfall zerstörte oder nicht mehr nutzbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen zum Neuwert ersetzt werden. Doch fast ebenso viele Versicherungen haben in ihren Bedingungen eine Zeitwertklausel festgeschrieben, die den Neuwertersatz deutlich einschränkt. Sehr oft findet man nämlich in den Bedingungen die Aussage, dass versicherte Gegenstände nach einem Schaden zwar grundsätzlich zum Neuwert ersetzt werden, aber nur unter der Bedingung, dass der Zeitwert nicht bereits unter 40 Prozent des Neuwerts gesunken ist. In einigen wenigen Fällen werden auch 30 Prozent als Grenzwert genommen.

Für Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern bedeutet diese Einschränkung, dass sie trotz Versicherung für ältere Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände nur geringe Versicherungssummen erhalten, die für Neuanschaffungen bei weitem nicht ausreichen. Um das Geschäft wieder so auszustatten, wie es vor dem Schadensfall war, müssen Inhaber und Inhaberinnen also einen Großteil der Neuanschaffungskosten selbst bezahlen. Eine weit verbreitete Lücke im Versicherungsschutz, die vielen Versicherungsnehmern nicht bekannt ist.

Die Multi-Risk-Police PharmAssec ist eine der wenigen Versicherungslösungen, die weitgehend auf Zeitwertvorbehalte verzichtet. Für unsere Kunden heißt das, dass in der Werteversicherung versicherte Gegenstände nach einem Schaden fast immer zum Neuwert ersetzt werden – und das unabhängig vom Zeitwert. Damit hat PharmAssec eine häufig anzutreffende Versicherungslücke im Sinne der Versicherungsnehmer geschlossen.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Bei uns ist Entschädigung zum Neuwert wirklich garantiert

Ein Wasserrohrbruch in einem Gebäude verursacht im dort ansässigen Sanitätsfachhaus schwere Schäden: Einrichtungsgegenstände aus Holz und der Teppich saugen sich mit Wasser voll, ein Server wird durch einen Kurzschluss zerstört. Alles muss ersetzt werden. „Wenigstens bin ich gut abgesichert“, denkt sich der Inhaber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat. Nicht selten erweist sich das jedoch als Irrtum. Denn immer wieder müssen Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen nach einem Schaden erfahren, dass die Absicherung nicht ganz so umfassend ist, wie gedacht.

Zwar werben viele Anbieter damit, dass sie im Schadensfall eine Höchstwertentschädigung leisten oder dass ein Neuwertersatz von versicherten Gegenständen erfolgt, doch oft werden diese Zusagen durch eine sogenannte Zeitwertklausel eingeschränkt. Diese besagt, dass versicherte Gegenstände nach einer Beschädigung nur dann zum Neuwert erstattet werden, sofern der Zeitwert bei Schadenseintritt nicht unter 40 Prozent des Neuwerts gesunken ist. Manche Anbieter legen die Grenze auch bei einem Zeitwert von unter 30 Prozent des Neuwerts an. Solche Einschränkungen des Neuwertersatzes beziehungsweise der Höchstentschädigung sind durchaus branchenüblich. Wer eine Werteversicherung oder eine Inhaltsversicherung abgeschlossen hat, sollte daher sicherheitshalber in den dazugehörigen Bedingungen nachprüfen, ob es Einschränkungen beim Neuwertersatz gibt.

Akzeptieren Sie keine Zeitwertklauseln

Ist das der Fall, sollte unbedingt versucht werden, diese Klausel aus dem Versicherungsvertrag zu löschen. Denn Mobiliar und gerade auch technische Geräte – nicht zuletzt Computer – verlieren innerhalb weniger Jahre einen Großteil Ihres Wertes. Die Wahrscheinlichkeit, dass man nach einem Schadensfall nur einen Bruchteil der Entschädigung erhält, die für gleichwertige Neuanschaffungen nötig wäre, ist also sehr hoch. Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen müssen deshalb sehr oft einen Großteil der Neuanschaffungskosten aus eigenen Mitteln aufwenden. Wenn Versicherer die Zeitwertklauseln nicht zurücknehmen wollen, sollten Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätshäusern über einen Versicherungswechsel nachdenken.

PharmAssec steht für schnelle Entschädigung

Die Multi-Risk-Police PharmAssec verzichtet anders als viele andere Anbieter auf diese Art von Zeitwertklauseln. Das heißt für unsere Kunden: In der Werteversicherung von PharmAssec abgesicherte Gegenstände werden nach einem entsprechenden Schadensfall fast immer zum Neuwert ersetzt. Und da unsere Entschädigungszahlungen bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen erfolgen, haben unsere Kunden zusätzlich die Sicherheit, dass sie nach einem versicherten Schadensfall umgehend entschädigt werden. Damit ermöglichen wir schnelle Neuausstattungen des Sanitätshauses nach Schadensfällen, die bei uns abgesichert wurden.

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Details für Vermittler
Details für Vermittler

Höchstentschädigung ist garantiert

Das bedeutet konkret, dass je Versicherungsfall bis zu 2 Mio. EUR bezahlt werden, bei Elementarschäden bis zu 1,5 Mio. EUR (ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Sturmfluten).

Eine Zeitwertregelung kommt nicht zum Einsatz. Unabhängig vom Zeitwert versicherter Objekte wird nach einem Schaden der Neuwert ersetzt. Der Neuwertersatz greift bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur unabhängig vom Zeitwert innerhalb von drei Jahren nach dem Schadentag.