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Umweltrisiken

Umweltrisiken

Verunreinigungen der Umgebung können teuer werden

Chemieunfälle können ausgesprochen kostspielige Schäden verursachen. Ein Risiko, das auch Apotheken betrifft. Zwar sind Apotheken keine Chemiewerke, doch im Lager befinden sich mitunter einige Hundert Gefahrstoffe und pharmazeutische Präparate, die nicht in die Umwelt gelangen sollten. Kommt es dennoch zu einer Freisetzung – etwa nach einem Brand, der von der Feuerwehr gelöscht werden muss –, drohen Apothekeninhabern und Apothekeninhaberinnen hohe Kosten. Um nach einer Verunreinigung von Boden, Grund- oder Abwasser nicht mit Forderungen konfrontiert zu werden, die leicht die finanziellen Möglichkeiten von Apothekeninhabern überfordern können, bieten Umwelt-Versicherungen für diese Fälle Schutz. Üblicherweise ist diese Absicherung eine untrennbare Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung, doch oft sind die Versicherungssummen dem Risiko nicht angemessen.

Befindet sich die betroffene Apotheke auf einem eigenen Grundstück, ergibt sich neben möglicherweise zu niedrigen Versicherungssummen eine weitere Lücke in der Absicherung. Denn Haftpflichtversicherungen schützen grundsätzlich nur vor Forderungen Dritter. Schäden am eigenen Besitz liegen außerhalb des Schutzumfangs von Haftpflichtversicherungen. Um diese Lücke zu schließen gibt es einen sogenannten Zusatzbaustein, den abzuschließen sich für Grundstückeigentümer empfiehlt.

Die Multi-Risk-Police PharmAssec enthält eine umfassende Umwelthaftpflicht-Versicherung bei Haftungsansprüchen Dritter nach einem Schadenfall, der die Umgebung belastet. Dazu kommt die Umweltschadenversicherung für Schäden außerhalb des Betriebsgrundstücks, für die öffentlich-rechtliche Ansprüche gestellt werden. Zur Absicherung solcher Ansprüche kann ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden, der dann auch Grundstückseigner umfassend vor finanziellen Belastungen aufgrund einer Umweltverschmutzung schützt, durch die der Mensch, Fauna und/oder Flora auf dem Betriebsgrundstück des Versicherungsnehmers geschädigt wurden.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Eine Absicherung vor Umweltschäden ist für Apotheken notwendig

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen von konkret an ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder ihrem Besitz Geschädigter ist wie fast immer der Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), ergänzend gilt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des jeweiligen Bundeslandes. Dieses enthält wichtige Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers.

Zusätzlich soll das Umweltschadengesetz (USchadG) von 2007 der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden dienen, bei denen es keinen konkret Geschädigten gibt und deshalb die Allgemeinheit als Anspruchsteller auftritt. Das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden – so der offizielle Name – legt fest, dass Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler in Haftung genommen werden, wenn es zu Emissionen kommt oder zu Vorfällen, die zur Schädigung von Gewässern und Boden führen. Eine Haftungspflicht liegt selbstverständlich auch vor, wenn geschützte Arten (Fauna und Flora) und Lebensräume geschädigt werden.

Sicherlich gehören solche Umweltschäden nicht zu den häufigsten Versicherungsfällen bei Apotheken. Wenn es aber – beispielsweise durch ein Feuer oder einen Wasserschaden – zu einer Verunreinigung der Umgebung kommt, dann drohen Apothekeninhabern und Apothekeninhaberinnen exorbitante Haftungszahlungen, die sehr leicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Denn die Menge der pharmazeutischen Präparate und Gefahrstoffe, die in Apotheken gelagert wird, kann durchaus in Größenordnungen von kleineren pharmazeutischen Unternehmen vorstoßen. Aus diesem Grund stellt eine ausreichende Umweltschadenversicherung einen notwendigen Bestandteil der Apothekenabsicherung dar.

Ein Haftungsschutz bei Umweltschäden ist normalerweise als Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Doch das bedeutet noch nicht, dass Apotheken für den Fall eines Unfalls, bei dem pharmazeutische Substanzen freigesetzt werden, über einen ausreichenden Schutz verfügen. Ist nämlich die Versicherungssumme zu niedrig ausgelegt, müssen Inhaber und Inhaberinnen für die Kosten aufkommen, die die Versicherungssumme übersteigen. Deshalb sollten Apotheker und Apothekerinnen ein besonderes Augenmerk auf die Versicherungssumme legen. Muss nämlich der Untergrund dekontaminiert werden oder ist die örtliche Kläranlage betroffen, entstehen sehr hohe Kosten, die übliche Standardversicherungen überfordern. PharmAssec hat deshalb eine Versicherungssumme von pauschal 10 Millionen Euro (ausgenommen den Zusatzbaustein mit 1 Million Euro) vorgesehen. Der Marktdurchschnitt bietet dagegen meistens nur 3 bis 5 Millionen Euro.

Wenn die Apotheke auf dem eigenen Grundstück steht

Haftpflichtversicherungen schützen nur vor Forderungen Dritter. Tritt aber der Umweltschaden auf dem eigenen Grund und Boden ein, dann ist zur Absicherung ein Zusatzbaustein nötig. Damit können sich Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden auf dem eigenen Grundstück absichern. Für Grundstückseigentümer eine wichtige Absicherung, denn bei einem Schadenfall mit Gefahrstoffen und Arzneimitteln muss davon ausgegangenen werden, dass die verursachten Umweltschäden die vorhandene Fauna und Flora auf dem eigenen Grundstück am stärksten beeinträchtigen. Große Kosten drohen in solchen Fällen beispielsweise, wenn im Zusammenhang mit einem solchen Schaden die oberen Schichten des Erdreichs abgetragen werden müssen, um die umweltschädlichen Substanzen zu entfernen. PharmAssec bietet hier eine pauschale Versicherungssumme von einer Million Euro.

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Je enger, desto wichtiger: Feuerhaftung

Neben den Umweltversicherungen ist auch ein Schutz gegen Forderungen nach einem Brandfall Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Diese Absicherung ist für Apotheken unverzichtbar. Denn sehr oft liegen Apotheken in eng bebauten Innenstädten – nicht selten in historischen Altstädten – oder in Ärztehäusern, Einkaufszentren sowie Bahnhöfen. Ein Feuer kann in einer solchen baulichen Situation sehr leicht auf die Nachbarschaft übergreifen oder den Betrieb von nahegelegenem Gewerbe beeinträchtigen. Dafür braucht es noch nicht einmal einen großen Brand. Schon ein kleines Feuer in einem Ärztehaus oder in einem Einkaufszentrum, kann zu einer Sperrung des Areals oder des Gebäudes führen. Für Schäden, dazu gehören auch verlorengegangene Gewinne, können Apotheker und Apothekerinnen haftbar gemacht werden. Mehr

Vorsicht bei Hygieneschäden

Wenn die Umgebung einer Apotheke durch Gefahrstoffe kontaminiert wurde, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Apotheke selbst eine Hygienesanierung benötigt. Das kann beispielsweise nach einem von der Feuerwehr gelöschten Brand der Fall sein. Vom Löschwasser durchfeuchtete Räume bieten einen guten Nährboden für Schimmel, Keime und Mikroorganismen. Deshalb ist es wichtig, dass beim Aufräumen sofort eine professionelle Trocknung der Räumlichkeiten durchgeführt wird. Doch viele Versicherer erwarten, dass Versicherungsnehmer mehrere Sanierungsangebote einholen, um schließlich dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu geben. Das dauert lange und am Ende wird meist ein Dienstleister engagiert, der nicht über die notwendige Kompetenz für Apotheken verfügt. Dass mit der Gefahr eines Hygieneschadens auch anders umgegangen werden kann, beweist die Allrisk-Police PharmAssec.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Haftungsschutz bei Umweltschäden in Höhe von 10 Millionen Euro

PharmAssec bietet Apothekern und Apothekerinnen bei Umweltschäden einen umfassenden und branchengerechten Schutz – sowohl bei Haftungsforderungen als auch bei Schäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück.

Der Versicherungsumfang (mit Zusatzbaustein I):

  • Versicherungssumme der Umwelthaftpflicht: 10 Millionen Euro.
  • Versicherungssumme bei Umweltschäden: 10 Millionen Euro.
  • Ausgleichssanierungen sind versichert bis zu einer Höhe von 3 Millionen Euro
  • Versicherungssumme des Bausteins I beträgt 1 Million Euro.
  • Umweltschäden aus betrieblichen Risiken sind mitversichert.
  • Umweltschäden aufgrund von Emissionen sind mitversichert.
  • Aufwendungen vor Eintritt des Schadenfalls sind mitversichert.
  • Aufwendungen aufgrund behördlicher Anordnungen sind mitversichert.