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Opfer-Rechtsschutz

Opfer-Rechtsschutz

PharmAssec-Rechtsschutz ist Opferschutz

Viele Opfer einer Straftat können nicht einfach in den Alltag zurückkehren. Bevor sich das Leben normalisiert, muss zuerst die traumatische Erfahrung bewältigt werden. Doch das ist gar nicht so einfach. Viele Betroffene müssen hart arbeiten, um wieder in das gewohnte Leben zurückkehren zu können. Wird der Täter gefasst, bietet sich eine Nebenklage oder – je nach Art und Schwere der Straftat – auch ein Täter-Opfer-Ausgleich an, um die Auseinandersetzung mit der belastenden Erfahrung zu fördern, vielleicht auch zu einem Abschluss zu bringen. Viele Geschädigte empfinden insbesondere das Ende einer Gerichtsverhandlung mit einem Urteilsspruch als eine Art Schlussstrich, der ihnen die Rückkehr in den gewohnten Alltag erleichtert. Eine ähnliche Wirkung kann auch ein Täter-Opfer-Ausgleich erzielen.

Wer sich nach einer Straftat, die sich gegen ihn gerichtet hat, auf einen aktiven Rechtsschutz verlassen kann, dem fällt üblicherweise die Teilnahme an einer juristischen Aufarbeitung des Vorgefallenen deutlich leichter. Deshalb ist ein Opfer-Rechtsschutz ein Element, das zur Bewältigung der Erfahrungen beitragen kann. Der PharmAssec-Rechtsschutz beinhaltet auch aus diesem Grund einen Opfer-Rechtsschutz. Darüber hinaus haben unsere Kunden Anspruch auf eine psychologische Betreuung nach einem Überfall. PharmAssec stellt dafür bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Opfer-Rechtsschutz ist für uns selbstverständlich

Immer wieder geraten Apotheken ins Visier von Trickbetrügern, Einbrechern und Räubern. Gerade Raubüberfälle mit vermummten und bewaffneten Tätern stellen eine große Gefahr für Leib und Leben der Beschäftigten in der Apotheke dar. Dementsprechend hoch sind die psychischen Belastungen, mit denen die Betroffenen nach einem Überfall oft lange Zeit zu kämpfen haben. Doch Raubüberfälle auf Apotheken sind nicht die einzigen Risiken, mit denen Inhaber und Inhaberinnen konfrontiert werden können.

Wer in einer innenstädtisch gelegenen Apotheke arbeitet, hat womöglich schon die eine oder andere brenzlige Situation erlebt, wenn beispielsweise Demonstrationszüge am Schaufenster entlang marschieren oder randalierende Fußballfans den Stadtteil unsicher machen. Apotheker und Apothekerinnen, die, um ihr Geschäft zu schützen, draußen für Sicherheit sorgen wollen, können in gefährliche Situationen geraten und selbst zu Schaden kommen. Auch das ist eine typische Situation, die zu einer rechtlichen Aufarbeitung führt und bei der ein Opfer-Rechtsschutz eine große Unterstützung sein kann.

Selbstverständlich müssen die Vorfälle, die unsere Opfer-Rechtsschutz umfasst, nichts mit der Apotheke zu tun haben. Auch Vorfälle im Privatleben oder im Straßenverkehr werden von PharmAssec abgedeckt.

Täter-Opfer-Ausgleich und Opferentschädigungsgesetz

Wenn Sie beispielsweise bei einer Großveranstaltung, wie etwa einem Fußballspiel oder einem Konzert, verletzt werden, steht Ihnen auch in solchen Situationen der Opfer-Rechtsschutz zur Seite. Gleiches gilt, wenn Sie während einer Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel verletzt werden, beispielsweise aufgrund eines Unfalls. Gar nicht mal so selten kommt es vor, dass Menschen Zeugen eines Streits werden und diesen schlichten wollen. Mitunter richtet sich dann der Ärger der Streitenden urplötzlich gegen den Schlichter, so dass dieser angegriffen wird. Auch hier hilft Ihnen PharmAssec. Und selbstverständlich gilt unser Opfer-Rechtsschutz bei sexuellen Straftaten.

Verallgemeinert kann gesagt werden, dass der Opfer-Rechtsschutz den Privat- und Verkehrsrechtsschutz umfasst. Er unterstützt alle versicherten Personen, die Opfer von Verbrechen oder rechtswidriger Taten gegen die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben geworden sind. Auch psychische Gewalt, der ein Opfer ausgesetzt war, fällt unter unseren Rechtsschutz. Sie erfahren also Hilfe bei Verfahren an deutschen Strafgerichten, wo Opfer als Nebenkläger auftreten können, bei Täter-Opfer-Ausgleichen und bei Ansprüchen, die sich aus dem Opferentschädigungsgesetz ergeben.

Der Opfer-Rechtsschutz soll insbesondere allen versicherten Personen helfen, berechtigte Ansprüche, die aus gegen sie gerichtete Straftaten erwachsen sind, etwa in Form der Nebenklage bei einem Gerichtsverfahren durchzusetzen. Strafprozesse sind nämlich grundsätzlich nicht dazu da, die Interessen der Opfer von Straftaten zu befriedigen. Vielmehr ist es so, dass Staatsanwaltschaften Anklage erheben, wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung einer Straftat besteht. Dabei ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft eine neutrale Position einzunehmen. Sie ist also dazu angehalten, für keinen Prozessbeteiligten Partei zu ergreifen. Das gilt auch dann, wenn das Opfer einer Tat Strafanzeige gestellt hat.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Opfer-Rechtsschutz bei PharmAssec

Die Rechtsschutzversicherung der Allrisk-Police PharmAssec enthält einen Opfer-Rechtsschutz. Dieser unterstützt Opfer einer Straftat, sofern sie versichert sind, ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen – beispielsweise in Form einer Nebenklage in einem Strafprozess, aber auch bei Täter-Opfer-Ausgleichen. Der Opfer-Rechtsschutz wird ebenfalls aktiviert, wenn Ansprüche aufgrund des Opferentschädigungsgesetz geltend gemacht werden.