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Garantierter Neuwertersatz im Schadenfall

Garantierter Neuwertersatz im Schadenfall

Fallstrick im Kleingedruckten: Zeitwertklauseln

Wer seine Einrichtung und Ausstattung versichert, bekommt diese nach einem Schaden von seiner Versicherung ersetzt. Davon gehen die meisten Versicherungsnehmer aus. Doch das ist ein mitunter teures Missverständnis. Tatsächlich übernehmen Versicherer oft selbst dann nicht die Kosten für einen neuwertigen Ersatz, wenn Neuwertersatz grundsätzlich zugesichert wird. Grund für die Leistungslücke ist eine weit verbreitete Zeitwertklausel. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte.

Denn was viele nicht wissen: Marktüblich ist, dass eine versicherte Sache nach einem Schadenfall nur dann zum Neuwert ersetzt wird, wenn der Zeitwert nicht unter 40 Prozent des Neuwerts gesunken ist. Ist der Zeitwert unter die 40-Prozent-Grenze gesunken, wird üblicherweise eben nur der niedrige Zeitwert ersetzt. Eine der wichtigsten Besonderheiten von PharmAssec ist die garantierte Neuwerterstattung, auch wenn der Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwerts liegt.

Unser Verzicht auf eine Zeitwert-Klausel kann insbesondere bei größeren Schadenfällen Apothekern und Apothekerinnen die berufliche Existenz retten. Kommt nämlich die Zeitwertklausel zum Einsatz, erhalten Versicherte nur einen geringen Teilbetrag erstattet, der zur Neuausstattung der Apotheke nicht ausreicht. Das bedeutet, Apothekeninhaber oder Apothekeninhaberinnen müssen trotz Versicherung einen Großteil des Schadens selbst ausgleichen, um ihre Apotheke wieder öffnen zu können.

Informationen für Apotheken
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Nur ein Neuwertersatz kann die reibungslose Wiedereröffnung sicherstellen

Die meisten Schadenfälle in Apotheken sind auf Einbrüche, Beschädigung, Kühlschrankdefekte und Leitungswasserschäden zurückzuführen. Doch seit einigen Jahren häufen sich aufgrund des Klimawandels Hochwasserschäden. Es sind vor allem Bäche, die über die Ufer treten und ganze Stadtteile unter Wasser setzen, sowie Starkregen, deren Wassermassen die Kanalisation überfordern. Gerade für Apotheken, die laut Apothekenbetriebsordnung barrierefrei sein müssen, stellen solche Vorfälle eine besondere Gefahr dar.

Der Schaden, den Apotheken durch Hochwasser erleiden, kann enorme Ausmaße annehmen. Aufgequollenes Mobiliar, nicht selten Maßarbeit, Geräte und beschädigte Computer, vielleicht sogar ein Kommissionierautomat müssen möglichst schnell repariert oder ersetzt werden. Denn bekanntermaßen dürfen Apotheken erst dann wieder öffnen, wenn Lager, Labor und Offizin in revisionsfähigem Zustand der Aufsichtsbehörde präsentiert werden können.

Keine erzwungenen Verzögerungen bei Neuanschaffungen

Der Zeitwert von möglicherweise jahrzehntealten Arzneischränken, älteren Kühlschränken und anderen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen liegt oft unter der 40-Prozent-Grenze. Das bedeutet, dass Versicherte, die keine apothekengerechte Absicherung abgeschlossen haben, nur einen Bruchteil des Geldes erstattet bekommen, der für die Wiedereröffnung der Apotheke nötig ist. Damit stehen betroffene Apothekerinnen und Apotheker vor einem doppeltem Problem: Sie müssen ihre Apotheke schnell renovieren, um die Betriebsunterbrechung zu minimieren, und zudem auch noch für einen Großteil der Kosten selbst aufkommen. Und diese Belastung sollte nicht unterschätzt werden. Denn allein ein unbrauchbarer Medikamentenautomat oder besxchädigte Elektronik schlagen im Schadenfall schnell mit mehr als 100.000 Euro zu Buche. Das kann zu einer finanziellen Überforderung von Apothekern führen. Deshalb verzichtet PharmAssec auf Fallstricke im Kleingedruckten durch eine Zeitwertklausel.

Bei PharmAssec als Spezialist für Apothekenversicherungen sind zudem – im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern – alle erforderlichen Maßnahmen geläufig, die Apotheken nach einem Schadenfall ergreifen müssen. Deshalb können wir unsere Kunden in jeder Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen von Pharmazieräten und Amtsapothekern, kompetent unterstützen. Und dank unserer garantierten Regulierung zum Neuwert erleben unsere Kunden auch keine unliebsamen finanziellen Überraschungen.

Bei Absicherungen, die nicht auf den Bedarf von Apotheken ausgerichtet sind, ergibt sich oft noch ein weiteres Problem: Verzögerungen bei der Neuanschaffung. Apotheker und Apothekerinnen, die, bevor sie notwendige Neuanschaffungen tätigen können, zuerst diverse Kostenvoranschläge einholen und dazu noch Gutachten abwarten müssen, geraten leicht in eine finanzielle Schieflage. Insbesondere dann, wenn Inhaber ihr Unternehmen finanziert haben und möglicherweise erneute Finanzierungsgespräche mit der Bank führen müssen.

Versicherungsschutz ist Expertensache - Transparenz beim Neuwertersatz

Mit apothekenspezifischen Risiken, von Hygienevorschriften bis hin zur Wiedereröffnungsinventur durch Pharmazieräte oder Amtsapotheker sind wir bei PharmAssec bestens vertraut. Denn wir befassen uns seit vielen Jahren täglich mit der Absicherung von branchenspezifischen Risiken. Diese sind den meisten anderen Versicherern nicht geläufig oder sie können sie zumindest in ihren Policen nicht explizit darstellen. Die Folge: Versicherer, die die spezifische Risikoexposition von Apotheken nicht kennen oder im Versicherungsschutz nicht rechtssicher darstellen können, bieten keinen umfassenden Schutz bei Schadenfällen. Den können nur Experten gewährleisten, die mit der Apothekenbranche vertraut sind und branchenspezifische Risikolagen in einem speziell konzipierten Versicherungsschutz abbilden können.

Details für Vermittler
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Höchstentschädigung ist garantiert

Das bedeutet konkret, dass je Versicherungsfall bis zu 2 Mio. EUR bezahlt werden, bei Elementarschäden bis zu 1,5 Mio. EUR (ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Sturmfluten).

Eine Zeitwertregelung kommt nicht zum Einsatz. Unabhängig vom Zeitwert versicherter Objekte wird nach einem Schaden der Neuwert ersetzt. Der Neuwertersatz greift bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur unabhängig vom Zeitwert innerhalb von drei Jahren nach dem Schadentag.