Logo Apotheken Versicherung - PharmAssec

Nachhaftung

Nachhaftung

Späte Forderungen sind abgesichert

Das ist der Stoff, aus dem Albträume gemacht werden: Man hat seine Apotheke verkauft und ist in den Ruhestand eingetreten. Endlich ist Zeit für die Familie, vielleicht auch für lange aufgeschobene Reisen oder Hobbys. Doch plötzlich wird man mit einer Forderung eines früheren Kunden konfrontiert aufgrund eines Fehlers, den man vor Monaten oder sogar Jahren begangen haben soll. Wird die Forderung von Gerichten bestätigt, kann das das finanzielle Polster für den Lebensabend zerstören. Denn wie bei vielen anderen Berufen, können auch Apotheker und Apothekerinnen noch Jahre nach dem Ende ihres Berufsleben in Haftung genommen werden. Nach dem Gesetz verjähren Ansprüche wegen Personenschäden erst nach 30 Jahren.

Da das Nachhaftungsrisiko nicht nur ein theoretisches ist, sondern eine reale Gefahr für Apotheker und Apothekerinnen darstellt, hat PharmAssec den Haftungsschutz auf den Ruhestand ausgedehnt. Damit sind Sie im Lebensabend, auch wenn Ihre Betriebshaftpflichtversicherung bereits erloschen ist, vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen sicher.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Mit uns sind Sie vor bösen Überraschungen im Ruhestand geschützt

Arzneimittel, die von Apothekern oder Apothekerinnen abgegeben wurden, können noch viele Monate oder sogar Jahre später für gesundheitliche Schädigungen bei Kunden verantwortlich gemacht werden. Solange die betroffenen Apotheker und Apothekerinnen berufstätig sind, stellen daraus entstehende Haftungsansprüche keine große finanzielle Gefahr dar – unter der Voraussetzung, dass eine adäquate Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Anders sieht es aus, wenn zwischen der Medikamentenabgabe und den Haftungsansprüchen Apotheker oder Apothekerinnen in den Ruhestand gewechselt sind und die Betriebshaftpflichtversicherung erloschen ist. Denn längst nicht jede Absicherung verfügt über einen ausreichenden Nachhaftungsschutz. Und wenn ein Schutz für den Ruhestand vorhanden ist, gilt er oft nur für wenige Jahre. Das ist aber für Apotheker und Apothekerinnen deutlich zu wenig, denn die maximale Haftungszeit für solche Forderungen beträgt 30 Jahre.

Im Unterschied zu vielen anderen Versicherungskonzepten bietet PharmAssec Kunden einen Nachhaftungsschutz, der, da er für unbegrenzte Dauer gilt, auch die lange gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren absichert. Bei Forderungen, die von der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden, ist der Nachhaftungsschutz nicht begrenzt, bei Umweltschäden sind es 3 Jahre. Damit sind Apotheker und Apothekerinnen vor fast allen realistischen Gefahren für den Ruhestand geschützt – selbstverständlich auch vor einem möglichen Prozessrisiko.

Wie wird die lange Nachhaftungszeit begründet?

Nach dem Gesetz haften Apotheker und Apothekerinnen 30 Jahre für Gesundheitsschäden aufgrund eines falsch abgegebenen Medikamentes. Wird nun ein Medikament kurz vor der Abgabe der Apotheke an einen Kunden abgegeben und die Gesundheitsschädigung tritt erst Jahre später auf, muss hierfür, da der Versicherungsvertrag zwischenzeitlich beendet ist, eine Nachhaftungszeit vereinbart sein. Denn erst, wenn der Kunde durch die Einnahme des Arzneimittels eine Gesundheitsschädigung erleidet, tritt das Schadenereignis ein.

Deshalb können Apotheker und Apothekerinnen noch Jahre nach der Berufsaufgabe für echte oder vermeintliche Fehler belangt werden.

Das bedeutet, dass Medikamentenabgaben, die vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben stattgefunden haben, nachhaftungsrelevant werden können. Im Besonderen betrifft es alle Rx-Präparate, aber auch sämtliche Produkte aus Sicht- und Freiwahl, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand abgegeben wurden.

Ohne Betriebshaftpflicht ist oft der Versicherungsschutz verloren

Viele Apotheker und Apothekerinnen setzen bei einem Apothekenverkauf darauf, dass der Nachfolger die bisherige Betriebshaftpflichtversicherung behält. In solchen Fällen wäre das Nachhaftungsproblem für Apotheker und Apothekerinnen im Ruhestand tatsächlich gelöst – unabhängig davon, ob ein Nachhaftungsschutz vereinbart ist oder nicht. Denn diese Versicherung ist an die jeweilige Apotheke gebunden, nicht an den Inhaber. Doch die Erfahrung zeigt, dass nach einem Besitzerwechsel auch oft die Absicherungssituation neu gestaltet wird. Diese Gefahr besteht insbesondere, weil nach einem Apothekenverkauf neue Inhaber die Möglichkeit haben, Versicherungen innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen. Kommt es dazu, stehen frühere Eigentümer oder Eigentümerinnen, wenn in der alten Betriebshaftpflicht keine Nachhaftung enthalten ist, plötzlich ohne Schutz da. Bei einer kompletten Apothekenschließung ist die Sache mit der Nachhaftung transparenter: Nur wenn ein Nachhaftungsschutz besteht, sind Alt-Inhaber abgesichert.

Immer auf der sicheren Seite sind dagegen Apotheker und Apothekerinnen, die sich für PharmAssec entschieden haben. Denn der PharmAssec-Schutz enthält eine Absicherung gegen Forderungen nach Berufsende. Und dabei beschränkt sich PharmAssec nicht nur auf Fälle, die von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

PharmAssec schützt vor Forderungen nach der Berufsaufgabe

PharmAssec bietet einen Nachhaftungsschutz für Schadenfälle, die erst nach Berufsaufgabe eintreten. Die Nachhaftung gilt

  • für die Betriebshaftpflichtversicherung unbegrenzt und
  • für die Umweltversicherungen 3 Jahre.