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Spezial-Strafrechtschutz

Spezial-Strafrechtschutz

Ein ergänzendes Sicherheitspaket für Strafrechtsfälle

Wer als Apotheker oder Apothekerin arbeitet, hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Jeden Tag vertrauen Menschen auf den Rat und die Kompetenz in Apotheken. Sie erhalten Tipps und Empfehlungen für die Behandlung von Krankheiten und selbstverständlich auch Medikamente. Jede falsche Beratung oder Fehlabgabe kann für Patienten nachteilige Folgen haben. Kommt es beispielsweise zu Personenschäden, münden diese sehr schnell in Strafprozesse. Gleiches gilt für rechtliche Auseinandersetzungen mit Krankenkassen etwa bei Retaxationen oder bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung.

Solchen und anderen Rechtsstreitigkeiten vor Strafkammern – auch bei Sachschäden an fremdem Eigentum – lässt sich deutlich entspannter begegnen, wenn man einen guten Straf-Rechtsschutz auf seiner Seite weiß. Unser passiver Straf-Rechtsschutz in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung begleicht nicht nur die Abwehr unberechtigter Forderungen, sondern auch die Kosten für eine Verteidigung vor Gericht.

Dieser passive Straf-Rechtsschutz kann aber nicht alle Risiken, denen Apotheker und Apothekerinnen aufgrund ihres Berufs ausgesetzt sind, abdecken. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat im Raum steht. So etwas kommt bei Abrechnungen mit Krankenkassen, aber zum Teil auch bei Fehlberatungen oder Fehlabgaben immer wieder vor. In solchen Fällen benötigen Apotheker und Apothekerinnen eine bessere Absicherung als den „klassischen“ Straf-Rechtsschutz.

Deshalb gibt es als Ergänzung den PharmAssec Zusatzbaustein Spezial-Strafrechtsschutz, der die notwendige Vorfinanzierung bei Vorsatz- und Betrugsdelikten beinhaltet. Gerade bei langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen, bei denen spezialisierte Rechtsbeistände und Gutachter benötigt werden, ist dieser Zusatzbaustein von großer Bedeutung. Denn ohne einen solchen Rechtsschutz drohen Verfahren so teuer zu werden, dass Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen dieses finanzielle Risiko nicht eingehen wollen, obwohl sie davon ausgehen können, dass sie in einem Verfahren gute Aussichten auf Erfolg haben.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Unser Spezial-Strafrechtsschutz greift auch bei Vorsatz

Strafprozesse sind nicht nur seelisch und finanziell belastende Ereignisse, sondern können auch die Reputation von Apothekern und Apothekerinnen beeinträchtigen, wenn nicht sogar zerstören. In schlimmen Fällen steht die berufliche Existenz auf der Kippe. Umso wichtiger ist es, sich in solchen Verfahren auf einen professionellen Strafverteidiger verlassen zu können.

Warum Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Eine normaler Berufs-Rechtsschutz für Apotheken sichert viele Risiken ab: Privatrechtsschutz, Opferrechtsschutz, Wettbewerbsrechtsschutz. Steht allerdings der Vorwurf eines vorsätzlich begangenen Vergehens oder Verbrechens im Raum, besteht darüber kein Versicherungsschutz.

Wird einem Apotheker oder eine Apothekerin beispielsweise ein Steuervergehen oder Belästigung von Mitarbeitern vorgeworfen (wohlgemerkt- es reicht ein ernstzunehmender Vorwurf, um die zuständigen Behörden auf den Plan zu rufen!) besteht über einen normalen Berufs-Rechtsschutz kein Versicherungsschutz für eine Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren. Hier hilft nur ein Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Hohe Regelungsdichte, hohes Risiko

Neben den oben genannten Beispielen bewegen sich Apotheken zusätzlich zu anderen Unternehmen in einer hohen Regelungsdichte:

Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelgesetz sind nur drei, wenn auch wichtige, Regelwerke, die den Alltag festlegen. Dazu kommen noch weitere Gesetze, und Standesregeln, so dass sich beispielsweise der Vorwurf ergeben kann, Arzneimittel nicht als solche gekennzeichnet, sondern als Nahrungsergänzungsmittel abgegeben zu haben. Auch der Vorwurf, bei der Herstellung von Arzneimitteln nicht ausreichend sorgfältig vorgegangen zu sein, kann im Raum stehen.

Wer den Spezial-Straf-Rechtsschutz in seine Allrisk-Apotheken absichert, hat zunächst auch Versicherungsschutz bei solchen Vorwürfen, sogar bei dem Vorwurf eines Verbrechens. Hier unterscheiden sich die Versicherungsanbieter von Spezial-Straf-Rechtsschutz-Verträgen: in vielen Rechtsschutzverträgen für Apotheken besteht lediglich Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Vergehens.

Das deutsche Strafrecht wertet Delikte, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Verbrechen. Typische Beispiele für Verbrechen sind zum Beispiel Raub und Tötungsdelikte. Bei Gesetzesverstößen, die im Mindestmaß geringere Strafen vorsehen, ist von Vergehen die Rede.

Der Spezial-Strafrechtsschutz von PharmAssec bietet Apothekern den weitergehenden Versicherungsschutz und leistet selbst beim Vorwurf eines Verbrechens.

Spezialisierter Rechtsbeistand hat seinen Preis – zurecht!

Mit unserem Zusatzbaustein sind zudem höhere Rechtsanwaltskosten, als es die gesetzlichen Gebührensätze vorsehen, inbegriffen. Das ist gerade bei Strafverfahren, die Apotheken betreffen, von Wichtigkeit, weil hier oft sehr spezielle und komplexe juristische Themen zur Verhandlung kommen. Um die bestmögliche Verteidigung zu bekommen, sollten Apotheker und Apothekerinnen auf spezialisierte Anwälte, die sich in dem betreffenden Rechtsgebiet sehr gut auskennen, zurückgreifen. Solche Experten für bestimmte Rechtsgebiete, verlangen aber in aller Regel höhere Honorare. Diese können durch unseren Zusatzbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz übernommen werden.

Erfolgt allerdings eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes, müssen Versicherte die Kosten zurückerstatten.

Gerade bei langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen, bei denen spezialisierte Rechtsbeistände und Gutachter benötigt werden, ist dieser Zusatzbaustein von großer Bedeutung. Denn ohne einen solchen Rechtsschutz drohen Verfahren so teuer zu werden, dass Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen dieses finanzielle Risiko nicht eingehen wollen, obwohl sie davon ausgehen können, dass sie in einem Verfahren gute Aussichten auf Erfolg haben.

Doch ist ein Spezial-Strafrechtsschutz überhaupt notwendig? Letztlich muss das jeder Versicherungsnehmer für sich selbst entscheiden. Zu beachten ist aber, dass Apotheken neben den für alle Unternehmen geltenden Problemen hinsichtlich Steuerproblematiken, Umweltschutz etc. eben auch durch die zahlreichen Gesetze und Verordnungen zur Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln hohen Ansprüchen genügen müssen und nicht zuletzt sich auch dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges durch Krankenkassen ausgesetzt sein können.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es für Apotheker und Apothekerinnen, selbst wenn sie noch so sorgfältig arbeiten, nicht auszuschließen, dass einer dieser Vorwürfe im Raum steht. Daher ist aus unserer Sicht der Zusatzbaustein Spezial-Strafrechtsschutz eine mehr als nur sinnvolle Ergänzung zum Rechtsschutz, der grundsätzlich in unserer Multi-Risk-Police enthalten ist.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Der PharmAssec-Zusatzbaustein „Spezial-Straf-Rechtsschutz“

Um sich vor den Risiken im Zusammenhang mit Strafrechtsprozessen besser abzusichern, bietet PharmAssec den Zusatzbaustein Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Ergänzend zum grundsätzlich enthaltenen Strafrechtsschutz sind bei Abschluss des Zusatzbausteins auch Vorsatzdelikte mitversichert, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen dieser Vorwürfe vorliegt. Rechtsanwaltskosten, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, können von PharmAssec übernommen werden.