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Schäden im Ausland

Schäden im Ausland

Ihre PharmAssec-Haftpflicht gilt auch im Ausland

Einige Haftpflichtversicherungen für Apotheker und Apothekerinnen haben eine gefährliche Lücke in ihrem Schutzumfang. Diese Lücke betrifft Haftungsfälle im Ausland. Wenn nämlich Apotheker und Apothekerinnen eine Reiseapotheke zusammenstellen oder Kunden in Deutschland erworbene Präparate mit in den Auslandsurlaub nehmen, endet der Haftungsschutz für Apotheken bei diesen Versicherungen an den Grenzen der Bundesrepublik. Kommt es im Ausland zu einem Schaden aufgrund eines Medikaments oder besteht zumindest ein solcher Verdacht, dann verfügen diese Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen über keinerlei Haftungsschutz – obwohl sie haftbar gemacht werden können.

Die Apothekenpolice PharmAssec hat diese verbreitete Lücke im Versicherungsschutz erkannt und konsequent geschlossen. Alle Kunden von PharmAssec verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die eben auch greift, wenn das Schadensereignis aufgrund einer Fehlabgabe im Inland im Ausland stattgefunden hat. Der Auslandsschutz von PharmAssec gilt weltweit. Damit birgt die Erstellung von Reiseapotheken für unsere Kunden kein erhöhtes Risiko mehr. Übrigens: PharmAssec enthält auch eine private Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ferienwohnung im In- und EU-Ausland.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Haftungsfälle im Ausland sind mitversichert

Die Zusammenstellung einer Reiseapotheke für Kunden oder die Medikamentenabgabe an Kunden, die ins Ausland fahren, stellt für sehr viele Apotheker und Apothekerinnen ein besonderes Risiko dar. Und fast genauso oft ist dieses Risiko in den Apotheken gar nicht bekannt. Denn kaum jemandem ist bewusst, dass viele Haftpflichtversicherungen nicht für Versicherungsfälle im Ausland gelten. Diese Betriebshaftpflichtkonzepte enden an der deutschen Grenze. Dass Kunden durch ein in Deutschland erworbenes Medikament in einem anderen Land einen Schaden erleiden können, ist in diesen Konzepten schlicht nicht vorgesehen. Da in Deutschland aber sehr viele Menschen ihren Urlaub in anderen Ländern genießen und auch internationale Geschäftsreisen keine Seltenheit mehr sind, handelt es sich um ein Risiko, das nicht vernachlässigt werden darf.

Pro Jahr gibt es in Deutschland mehr als 50 Millionen Urlaubsreisende. Zusammengenommen befanden sich alle deutschen Urlauber im Jahr 2018 rund 1,7 Milliarden Tage auf Reisen. Zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen zählen Spanien und Italien. Statistiken kommen für das Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass 52 Prozent der Urlauber sich im europäischen Ausland erholten. Knapp 14 Prozent nutzten ihre freie Zeit sogar für eine Fernreise. Das Risiko eines Haftpflichtfalls im Ausland ist für Apotheken also sehr real. Umso erstaunlicher, dass es nicht immer mitversichert ist.

Da PharmAssec den Anspruch hat, Apothekern und Apothekerinnen eine umfassende und bedarfsgerechte Absicherungslösung anzubieten, haben wir diese „Auslandslücke“ komplett geschlossen, indem wir grundsätzlich eine weltweite Deckung anbieten. Angesichts des Urlaubsverhaltens und der globalisierten Wirtschaft ist das unseres Erachtens die einzige Möglichkeit, um Apothekeninhabern und Apothekeninhaberinnen einen berufsgerechten Schutz bei einer echten oder auch nur vermeintlichen Fehlabgabe zu bieten.

Ergänzt wird unsere Betriebshaftpflicht für Apotheken durch eine private Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ferienwohnungen im Inland und in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Schutz gilt selbstverständlich auch für Wochenend- und Ferienhäuser.

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Nachhaftungsschutz für Apotheker und Apothekerinnen

Auch nach dem Eintritt in den Ruhestand können Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen wegen des Vorwurfs von Fehlabgaben in Haftung genommen werden – mitunter noch Jahre nach der Berufsaufgabe. Denn entscheidend für solche Fälle ist nicht das Datum der Medikamentenabgabe, sondern der Zeitpunkt der Einnahme des Präparats und das daraus folgende Schadensereignis. Medikamente, die beispielsweise eine lange Haltbarkeit aufweisen, und alle Präparate, die kurz vor dem Ende des Berufslebens abgegeben werden, stellen damit ein Nachhaftungsrisiko dar. Nur falls Ihre alte Apotheke noch weiterbetrieben wird und der neue Besitzer den Versicherer nicht gewechselt hat, sind Sie vor Haftungsansprüchen ehemaliger Kunden geschützt. In allen anderen Fällen benötigen Sie unseren Nachhaftungsschutz. Mehr

Haftungsrisiko Kontrazeptiva

Die Verwechslung des Magenpräparats Enzynorm mit der Antibabypille Eugynon, die einem Pharmazeuten Ende der 1960er Jahre unterlief, ist wohl in der gesamten Apothekenbranche bekannt, auch weil der Fall damals von nationalen Medien aufgegriffen wurde. In einer Gerichtsverhandlung 1968 wurde der Inhaber der Apotheke dazu verurteilt, einen Teil der Unterhaltskosten für ein aufgrund der Verwechslung ungewollt geborenes Kind zu bezahlen – bis zum 18. Lebensjahr wohlgemerkt. Heutzutage ist das Risiko einer Verwechslung aufgrund des deutlich größeren Angebots an Medikamenten und nicht zuletzt auch aufgrund der Einführung der sogenannten „Pille danach“ für Apotheker und Apothekerinnen höher als in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Ein guter Haftungsschutz, wie PharmAssec ihn bietet, ist auch deshalb Pflicht für jede Apotheke. Mehr

Details für Vermittler
Details für Vermittler

PharmAssec schützt bei Auslandsschäden

Erheben Kunden Haftungsansprüche gegenüber Apotheken aufgrund eines Schadens, der im Ausland eingetreten ist, dann gilt die Betriebshaftpflichtversicherung der Allrisk-Police PharmAssec selbstverständlich immer noch. Im Gegensatz zu manchen anderen Betriebshaftpflichtversicherungen ist ein Schadenseintritt im Ausland kein Ausschlussgrund für uns. Mögliche Fälle, die hier zum Tragen können, sind beispielsweise Apothekenkunden, die ungeeignete Medikamente im Auslandsurlaub oder auf Geschäftsreisen einnehmen.

Daneben enthält die Privathaftpflichtversicherung von PharmAssec auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Wochenend- und Ferienhäuser sowie Ferienwohnungen in der gesamten Europäischen Union. Auch das ist ein Schutz, der bei anderen Versicherungslösungen üblicherweise nicht angeboten wird.