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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

PharmAssec unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen

Als Inhaberin oder Inhaber eines Sanitätsfachhauses können Sie – wie jeder andere Unternehmer auch – sehr schnell in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Häufige Gründe für Auseinandersetzungen, die vor Gericht verhandelt werden müssen, sind unter anderem Streitigkeiten um Gewerbe- oder Umsatzsteuer sowie die Zulassung eines Gewerbes, aber auch Schadensersatzansprüche von Kunden, die etwa klagen, dass bei der Anlieferung einer Ware Eigentum des Kunden beschädigt wurde. Weitere Auslöser von Rechtsstreitigkeiten können Kündigungen von Angestellten sein; auch Vorwürfe Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, müssen mitunter juristisch geklärt werden. Darüber hinaus gibt es viele weitere Gründe für rechtliche Auseinandersetzungen – alles Situationen, die besser gemeistert werden, wenn sich Unternehmer auf eine Rechtsschutzversicherung verlassen können.

Deshalb bietet PharmAssec als Zusatzbausteine fakultative Ergänzungen der Allrisk-Police an. Mit diesen können Sie Ihren Rechtsschutz bedarfsgerecht einstellen. Die Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, umfassen sowohl Ihre berufliche als auch Ihre private Sicherheit.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Weil Verantwortung Sicherheit benötigt

Wer sich für eine unternehmerische Tätigkeit entschieden hat, setzt sich größeren Risiken aus, als es beispielsweise Angestellte tun. Angesichts der Regelungsdichte in Deutschland ist es für jeden Selbstständigen und jede Selbstständige zumindest sinnvoll – wenn nicht sogar notwendig –, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Um den eigenen Bedarf möglichst zielgenau ausgestalten zu können, bietet PharmAssec allen Inhabern und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern mehrere Bausteine für einen individuell angepassten Rechtsschutz, mit dem sowohl berufliche Lebensbereiche als auch das Privatleben abgesichert werden kann.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Gewerbetreibende in sehr viele juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden können. Diese betreffen unter anderem das Mitarbeiter-, Vertrags-, Verkehrs-, Datenschutz- sowie Miet- und Baurecht. Dazu kommt als weiterer Risikofaktor Abrechnungen mit Krankenkassen, die immer öfter zu Auseinandersetzungen führen, etwa wenn von Krankenkassen der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs erhoben wird. Ist das der Fall, werden Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätshäusern regelmäßig in Strafverfahren verwickelt, die die berufliche Existenz gefährden können.

Rechtsschutzrisiken konkret

In welche Rechtsstreitigkeiten Sanitätshausinhaberinnen und Sanitätshausinhaber erfahrungsgemäß hineingezogen werden können, lässt sich an einigen ausgesuchten Beispielen darstellen. Vergleichsweise häufige Auslöser von Auseinandersetzungen sind beispielsweise Unstimmigkeiten nach dem Kauf eines Geschäftswagens oder dem Abschluss eines Leasingvertrags. Gerade solche Auseinandersetzungen aktivieren den Rechtsschutz, sofern er abgeschlossen wurde, vergleichsweise oft. Ebenfalls nicht selten sind Streitfälle, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen – unabhängig davon, ob es sich um private oder Dienstfahrten handelt. Nicht nur gegen einen möglichen Verlust der Fahrerlaubnis setzen sich viele Verkehrsteilnehmer zur Wehr, auch vermeintliche Verstöße im ruhenden oder fließenden Verkehr führen immer wieder zu Überprüfungen.

Umbaumaßnahmen oder Sanierungen in einem Sanitätsfachhaus können bei einer fehlerhaften Ausführungen ebenfalls die Einleitung rechtlicher Schritte nötig machen. Gleiches gilt, wenn neue Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte, die für den Betrieb nötig sind, schon bei der Anlieferung beschädigt sind. Existenzielle Bedeutung erlangen schließlich Auseinandersetzungen um die Gewährung von Versorgungsleistungen durch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Da hier Verfahren sehr lange dauern können und damit auch ausgesprochen kostspielig werden, ist in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung von besonderer Bedeutung. Denn ohne diese Versicherung können viele Betroffene die sich lange hinziehenden Streitigkeiten nicht durchhalten.

Unser Tipp: Ihre Rechtsschutzversicherung stammt noch aus einer Zeit bevor Sie sich selbstständig gemacht haben? Dann sollten Sie Ihre Absicherung dringend überprüfen lassen. Eine Rechtsschutzpolice für Angestellte kann im Regelfall nicht den Bedarf von selbstständig Tätigen abdecken.

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Rechtsschutz bei PharmAssec

In unserer Allrisk-Police ist selbstverständlich auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Diese umfasst einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – jeweils mit unbegrenzter Versicherungssumme. Darüber hinaus kann unser Rechtsschutz noch individuell erweitert werden. Dafür stehen folgende Zusatzbausteine zur Verfügung:

  • Spezial-Strafrechtsschutz,
  • Vertragsrechtsschutz,
  • Opferrechtsschutz.