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Vertragsrechtsschutz

Vertragsrechtsschutz

Wenn Verträge nicht eingehalten werden oder Risiken hervorbringen

Rechtsschutzversicherungen werden in Deutschland immer wichtiger. Insbesondere für Unternehmen ist das Risiko, in juristische Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, wie einige Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verdeutlichen. Im Jahr 2007 lag die Zahl der von Versicherern bearbeiteten Fälle laut GDV bei 3,65 Millionen. Sieben Jahre später waren es bereits 3,93 Millionen Fälle und 2017 kam der Verband auf 4,1 Millionen Streitfälle. Die Kosten der Versicherer stiegen von 2,22 Milliarden Euro (2007) auf 2,6 Milliarden Euro (2014) und 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2017. Mit diesem gestiegenen Risiko korrespondiert auch die Zahl der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsverträge. Waren es 2007 noch 20,47 Millionen Verträge stieg die Zahl dem GDV zufolge auf 21,65 Millionen Verträge (2014).

Insbesondere für Firmen hat sich der Vertragsrechtsschutz als wichtige Komponente der Absicherung erwiesen. Immer wieder müssen Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen feststellen, dass Werk- und Dienstverträge zahlreiche Risiken bergen. Der Vertragsrechtsschutz ist deshalb für Apotheken ein Muss – auch weil die besondere Risikoexposition des Apothekerberufs das Risiko zusätzlich erhöhen. Kommt es zu einer Klage vor Gericht, schützt Sie der Vertragsrechtsschutz-Baustein der Allrisk-Police PharmAssec – im Gegensatz zu den meisten anderen Apotheken-Absicherungen, die diesen Rechtsschutz meist nicht beinhalten.

Informationen für Apotheken
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Hoher Bedarf, aber kaum verbreitet: Vertragsrechtsschutz

Ein Apotheker oder eine Apothekerin hat ein Fahrzeug gekauft, das als Dienstwagen genutzt werden soll. Da die Apotheke im ländlichen Raum gelegen ist, und es recht oft zu Dienstfahrten kommt, wird das Fahrzeug dringend benötigt. Doch nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweist, die es bei einem Neuwagen eigentlich nicht geben sollte. Da das Dienstfahrzeug seinen Zweck nicht erfüllen kann, soll der Pkw zurückgegeben werden. Doch der Autohändler verweigert die Rücknahme des mangelhaften Wagens. Es kommt zu einem Rechtsstreit.

Auch bei dem Erwerb von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten – Computer, Medizinkühlschränke, Kommissioniersysteme, Laborgeräten etc. – können Mängel auftreten, die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Gleiches gilt für Bau- und Sanierungsarbeiten. Da Apotheken – im Gegensatz zu vielen anderen Betrieben – genau vorgeschrieben bekommen, welche Ausstattung vorhanden sein muss, und es dazu auch noch weitere Vorschriften gibt, die eingehalten werden müssen, können Mängel dazu führen, dass Apotheken nicht öffnen können. Da also Fehlleistungen bei Apotheken deutlich weitreichendere Konsequenzen nach sich ziehen können als in den meisten anderen Unternehmen, ist ein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wie der Vertragsrechtsschutz auch genannt wird, für Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen von besonderer Bedeutung.

Der Vertragsrechtsschutz trägt die Kosten, die bei den erwähnten Rechtsstreitigkeiten anfallen. In erster Linie wird der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Privatpersonen angeboten. Im gewerblichen Bereich haben sich viele Versicherer aus dem Geschäft zurückgezogen, so dass diese Absicherung mittlerweile nicht mehr weit verbreitet ist. Es gibt ihn im Großen und Ganzen nur für einige Berufsgruppen oder Branchen. Heilberufler gehören dazu, aber auch in der Gesundheitsbranche sind die Lücken groß. So ist der Vertragsrechtsschutz für Apotheken beispielsweise kaum bekannt. PharmAssec als spezialisierte Apothekenversicherung stellt hier eine Ausnahme dar.

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Strafrechtsschutz für Apotheken

Wer als Apotheker oder Apothekerin arbeitet, hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Jeden Tag vertrauen Menschen auf den Rat und die Kompetenz in Apotheken. Jede falsche Beratung oder Fehlabgabe kann für Patienten nachteilige Folgen haben. Kommt es beispielsweise zu Personenschäden, münden diese sehr schnell in Strafprozesse.

Leider sehen sich Apothekerinnen und Apotheker zunehmend auch dem Vorwurf von Steuerdelikten, Umweltvergehen, Fehlabrechungen mit Krankenkassen und die Nichteinhaltung von Vorschriften des Apothekenrechtes bei der Herstellung von Arzneimitteln ausgesetzt.

Solchen und anderen Rechtsstreitigkeiten vor Strafkammern lässt sich deutlich entspannter begegnen, wenn man einen guten und spezialisierten Rechtsanwalt an seiner Seite weiß und die Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung der Apotheke gesichert ist. . Mehr

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Vertragsrechtsschutz bei PharmAssec

Im Gegensatz zu vielen anderen vergleichbaren Versicherungskonzepten enthält die Allrisk-Police PharmAssec einen Vertragsrechtsschutz für Apotheken. Dieser gilt ab Gerichtshängigkeit.