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Kühlgutversicherung

Nachhaftung

Ersatz nach Ausfall von Kühlschränken

Für viele Medikamente gibt es besondere Lagervorschriften. Insbesondere sind hier temperatursensible Präparate wie Insuline, Impfstoffe und Zytostatika zu nennen, die permanent kühl gelagert werden müssen.

Kommt es zu einem Ausfall des Kühlschrankes, verderben schnell auch die darin gelagerten Arzneimittel.

Wir empfehlen daher, sensible Medikamente in Kühlschränken zu lagern, die die DIN 58345/13277 erfüllen und somit besondere Sicherheit bei einem Ausfall des Gerätes bieten.

Kommt es zu einem Kühlschrankausfall aufgrund eines Ausfall es öffentlichen Stromnetz, ersetzt PharmAssec im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern die verdorbenen Waren und Kühlschrankinhalte bis zu einem Wert von 25.000 Euro, auch wenn es sich nicht um einen anerkannten Medizinkühlschrank nach DIN 58345/13277 handelt.

Liegt eine andere Schadenursache als der Ausfall des öffentlichen Stromnetzes vor, besteht Versicherungsschutz bis zu 10.000 EUR.

Bei einer Lagerung in Medizinkühlschränken nach DIN 58345/13277 besteht Versicherungsschutz auch für andere Schadenursachen wie z. B. technisches Versagen, Fehlfunktion des Temperatursensors oder eine defekte Sicherung bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR, die bei individuellem Bedarf natürlich auch erhöht werden kann.

Ein ordnungsgemäßer Betrieb und die Durchführung von Wartungen ist jeweils Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich

Medikamente, die in Apotheken gelagert werden, sind durch Inhalts- oder Werteversicherungen umfassend geschützt. Davon sind die meisten Apotheker und Apothekerinnen überzeugt. Doch das stimmt nicht ganz. Denn gerade die empfindlichsten und damit oft auch wertvollsten Präparate, die in Kühlschränken aufbewahrt werden müssen, wie etwa Impfstoffe und Zytostatika, fallen üblicherweise aus dem Versicherungsschutz ganz oder zumindest teilweise heraus. Wenn es bei marktüblichen Absicherungskonzepten überhaupt eine Kühlgutversicherung gibt, dann beträgt die Versicherungssumme in der Regel höchstens 5000 Euro. Für den Inhalt eines „normal“ gefüllten Medikamentenkühlschranks ist das zu wenig. Und der Schutz gilt oft nur dann, wenn die öffentliche Stromversorgung ausfällt.

Bei einem Defekt des Kühlgeräts und anderen Ursachen greifen Absicherungen, die nicht branchengerecht ausgestaltet sind, nicht. Sind also bevorratete Arzneimittel und Impfstoffe etwa aufgrund eines technischen Defekts oder des Ausfalls eines Temperatursensors nicht mehr abgebbar, erhalten Apotheker und Apothekerinnen, die sich nicht branchenspezifisch versichert haben, keinen Ersatz. Der finanzielle Schaden beträgt nicht selten viele Tausend Euro.

Kleine Temperaturabweichung, großer Schaden

Einem Verlustrisiko sind besonders Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen ausgesetzt, die ältere Kühlschränke nutzen. Denn diese gehören nicht zu den modernen Geräten, die die DIN 58345/13277 erfüllen. Diese modernen Kühlschränke, die für Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken entwickelt wurden, alarmieren nämlich – im Gegensatz zu älteren Apparaten – ihre Umgebung, wenn es zu einer Funktionsstörung kommt. Wird beispielsweise von der Normtemperatur, die zwischen 2 und 8 Grad Celsius liegt, abgewichen, warnen Kühlschränke nach DIN 58345/13277 Besitzer mit akustischen und optischen Signalen. Solche Warnungen erfolgen auch bei anderen Störungen. Darüber hinaus können Besitzer per SMS über eine Störung des Geräts informiert werden. Das ist gerade an Wochenenden und Feiertagen, wenn Apotheken nicht geöffnet haben, eine wichtige Zusatzabsicherung. Dank dieser Warnungen können Apotheker und Apothekerinnen Gegenmaßnahmen einleiten und so einen Totalverlust der Präparate verhindern. Bei älteren Kühlgeräten, die nicht über solche Warnfunktionen verfügen, ist das Risiko eines Totalverlusts aufgrund einer Störung deutlich größer.

PharmAssec bietet vollumfänglichen Versicherungsschutz inklusive Kühlgutversicherung

Wie bereits beschrieben, ist die Absicherung des Kühlguts ausschließlich gegen das Risiko eines Stromausfalls zumindest nicht optimal. Denn neben Ausfällen der öffentlichen Stromversorgung gibt es noch etliche andere Störungen, die kühlpflichtige Medikamente gefährden. Zu den Störungen, die bei Apothekenkühlschränken vermehrt auftreten, gehören unter anderem

  • technisches Versagen,
  • der Ausfall von Mess-Sensoren,
  • Sicherungsdefekte,
  • Unterkühlungen,
  • Störung nach Blitzschlag,
  • Schwelbrände und
  • auslaufende Kühlflüssigkeit.

Diese und andere Störungen des Medizinkühlschranks werden beim Versicherungsschutz noch immer viel zu oft übersehen.

Die Folge: Teure Schäden, die nicht versichert sind und die deshalb von Apothekern und Apothekerinnen selbst getragen werden müssen. PharmAssec hat diese Risiken für Apotheken erkannt und ein Absicherungskonzept entwickelt, das Apothekern und Apothekerinnen, die Medikamentenkühlschränke nach DIN 58345/13277 nutzen, einen umfassenden Schutz bietet.

Bei Neuanschaffungen auf DIN-Norm achten

Deshalb raten wir unseren Kunden bei der Neuanschaffung eines Medizinkühlschranks, nicht das erstbeste und günstigste Angebot zu kaufen. Vielmehr sollte bei einer Anschaffung auf die DIN-Norm geachtet werden, damit Sie den optimalen Versicherungsschutz von PharmAssec erhalten können. Doch das ist längst nicht der einzige Grund, weshalb wir Kühlschränke nach DIN 58345/13277 empfehlen: DIN-geprüfte Medikamentenkühlschränke für die Gesundheitsversorgung bieten Apothekern und Apothekerinnen zahlreiche weitere Vorteile.

Neben der Alarmfunktion werden beispielsweise Temperaturwerte im Innern des Geräts aufgezeichnet, so dass die Einhaltung der Dokumentationspflichten von Apothekeninhabern und Apothekeninhaberinnen im Schadenfall deutlich erleichtert wird. Ein integrierter Gefrierschutz verhindert eine Unterkühlung von Präparaten und sichert damit die Qualität temperatursensibler Präparate. Je nach Ausstattung sind diese Kühlschränke mit einem Akku versehen, der bei einem Stromausfall für eine bestimmte Zeit (oft 12 Stunden) eine sachgerechte Kühlung sicherstellt. Üblicherweise werden Kühlschränke nach DIN 58345/13277 von der Umgebungstemperatur weniger beeinflusst als andere Geräte. Zudem sind diese modernen Kühlschränke deutlich energieeffizienter, sodass die höheren Anschaffungskosten mit der Zeit aufgrund geringerer Betriebskosten amortisiert werden.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Kühlgutversicherung für Apotheken

Bei PharmAssec ist der Verderb von kühlpflichtigen Vorräten in Kühlschränken infolge eines Stromausfalls im öffentlichen Netz mit 25.000 Euro mitversichert, aufgrund eines sonstigen Schadens bis 10.000 EUR.

Der Verderb von kühlpflichtigen Vorräten in Medizinkühlschränken nach DIN 58345/13277 ist in einer Höhe von 75.000 Euro mitversichert – auch wenn die Ursache des Schadens nicht der Ausfall des öffentlichen Stromnetzes ist.

Jeweils Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordnungsgemäßer Betrieb des Kühlschrankes und eine regelmäßige Wartung.