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Opferschutz

Opferschutz

Opfer-Rechtsschutz von PharmAssec

Nach einer Straftat fällt es vielen Opfern schwer, wieder in den vertrauten Alltag zurückzukehren. Zu sehr plagen Erinnerungen an das traumatische Erlebnis die Seele, als dass ein einfaches Weiter-so möglich wäre. Bevor sich das Leben normalisiert, muss die traumatische Erfahrung bewältigt werden. Vielfach ist diese Rückkehr in das frühere Leben nicht einfach. Mitunter müssen Betroffene hart an sich arbeiten – meist mit professioneller Unterstützung –, um wieder in den Alltag eintauchen zu können. Wird der Täter gefasst, bietet sich eine Nebenklage oder – je nach Art und Schwere der Straftat – auch ein Täter-Opfer-Ausgleich an, um die Verarbeitung des Traumas zu fördern und womöglich zu einem endgültigen Abschluss zu bringen. Viele Geschädigte empfinden gerade das Ende einer Gerichtsverhandlung mit einem Urteilsspruch als eine Art Schlussstrich, der ihnen die Rückkehr in den vertrauten Alltag erleichtert. Eine ähnliche Wirkung kann auch von einem Täter-Opfer-Ausgleich ausgehen.

Mit einem Opfer-Rechtsschutz fällt die Teilnahme an einer juristischen Aufarbeitung deutlich leichter. Aus diesem Grund bietet PharmAssec diese Erweiterung in Form eines Zusatzbausteins an. Neben der finanziellen Unterstützung für die Prozessteilnahme haben unsere Kunden auch Anspruch auf eine psychologische Betreuung nach einem Überfall. PharmAssec stellt Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen dafür bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Mit PharmAssec wahren Sie nach einer Straftat Ihre Rechte

Einzelhandelsgeschäfte müssen immer damit rechnen, von Trickbetrügern und Einbrechern heimgesucht oder Opfer eines Raubüberfalls zu werden. Insbesondere bewaffnete und vermummte Täter, die ein Ladengeschäft brutal ausrauben, stellen für Inhaber und Angestellte eine große Gefahr dar. Denn solche Überfälle können leicht aus dem Ruder laufen. Was von Tätern vielleicht als unblutiger Überfall geplant war, hinterlässt unter Umständen Todesopfer. Dementsprechend ist auch die psychische Belastung für Opfer solcher Raubüberfälle besonders hoch. Und meist ist der Vorfall nach dem Ende des Überfalls für Betroffene noch längst nicht abgeschlossen. Denn viele Opfer von Gewalttaten haben noch lange Zeit zu kämpfen, bis sie mit diesem Kapitel abschließen können. Oft gelingt dies auch nur mit professioneller Unterstützung. Der PharmAssec Opfer-Rechtsschutz stellt deshalb für Therapien bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.

Gerade Geschäfte in Innenstadtlagen sehen sich weiteren Risiken ausgesetzt. Wenn etwa Demonstrationszüge am Schaufenster entlang marschieren oder randalierende Fußballfans den Stadtteil unsicher machen. Gewerbetreibende, die, um ihr Geschäft zu schützen, draußen für Sicherheit sorgen wollen, können in gefährliche Situationen geraten und selbst verletzt werden. Auch das sind typische Situationen, die eine juristische Aufarbeitung zur Folge haben und bei der ein Opfer-Rechtsschutz eine große Unterstützung darstellt.

Selbstverständlich müssen die Vorfälle, die unsere Opfer-Rechtsschutz umfasst, nicht mit dem Ladengeschäft in Zusammenhang stehen, auch Vorfälle im Privatleben oder im Straßenverkehr werden vom PharmAssec-Opfer-Rechtsschutz abgedeckt.

Von der Nebenklage bis zum Täter-Opfer-Ausgleich

Wenn Sie bei einer Großveranstaltung, wie etwa einem Fußballspiel oder einem Konzert, verletzt werden, steht Ihnen auch in solchen Situationen der Opfer-Rechtsschutz zur Seite. Gleiches gilt, wenn Sie während einer Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel zu Schaden kommen, beispielsweise aufgrund eines Unfalls. In eine andere typische Risikosituation geraten Menschen, die einen Streit schlichten wollen. Mitunter wendet sich in einer solchen Situation der Ärger der gegnerischen Parteien urplötzlich gegen den Schlichter. Tätliche Angriffe auf Schlichter kommen gar nicht mal so selten vor. Auch nach so einem Geschehnis hilft Ihnen PharmAssec. Selbstverständlich greift unser Opfer-Rechtsschutz auch bei sexuellen Straftaten.

Grob gesagt umfasst der Opfer-Rechtsschutz von PharmAssec den Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Zudem unterstützt er alle versicherten Personen, die Opfer von Verbrechen oder rechtswidrigen Taten gegen die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben geworden sind. Auch psychische Gewalt, der ein Opfer ausgesetzt war, fällt unter unseren Rechtsschutz. Sie erfahren damit Hilfe bei Verfahren an deutschen Strafgerichten, wo Opfer als Nebenkläger auftreten können, bei Täter-Opfer-Ausgleichen und bei Ansprüchen, die sich aus dem Opferentschädigungsgesetz ergeben.;

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Opfer-Rechtsschutz bei PharmAssec

Die Allrisk-Police PharmAssec für Sanitätsfachhäuser ist auf Wunsch erweiterbar um einen Zusatzbaustein Opfer-Rechtsschutz. Dieser unterstützt Opfer einer Straftat, sofern sie versichert sind, ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen – beispielsweise in Form einer Nebenklage in einem Strafprozess, aber auch bei Täter-Opfer-Ausgleichen. Der Opfer-Rechtsschutz wird ebenfalls aktiviert, wenn Ansprüche aufgrund des Opferentschädigungsgesetz geltend gemacht werden. Des Weiteren stellt der Opfer-Rechtsschutz Geschädigten bis zu 10.000 Euro zur Verfügung, um nach einer Straftat therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu können.