Schon ein kleines Leck im Heizöltank oder der Klimaanlage bzw. ein Schaden in der betrieblichen Abluftanlage, die längere Zeit unentdeckt bleiben, können ausreichen, um einen beträchtlichen Umweltschaden zu verursachen. Aber auch große Schadensereignisse wie ein Brand oder ein Wasserrohrbruch setzen oft für die Umwelt gefährliche Stoffe frei. Um nach einer Verunreinigung von Boden, Grund- oder Abwasser nicht mit Forderungen konfrontiert zu werden, die unter Umständen die finanziellen Möglichkeiten von Sanitätshausinhabern und Sanitätshausinhaberinnen überfordern, bieten Versicherungen für solche Fälle eine Umwelt-Haftpflichtversicherung. Üblicherweise ist dieser Schutz eine untrennbare Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung, doch oft sind die Versicherungssummen, die von Versicherungsgesellschaften angeboten werden, dem tatsächlichen Risiko bei weitem nicht angemessen.
Befindet sich das versicherte Sanitätsfachhaus auf einem eigenen Grundstück, ergibt sich neben möglicherweise zu niedrigen Versicherungssummen häufig eine zusätzliche Lücke in der Absicherung. Denn Haftpflichtversicherungen schützen grundsätzlich nur vor Forderungen Dritter. Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden auf dem eigenen Besitz liegen jedoch außerhalb des Schutzumfangs von Haftpflichtversicherungen. Um diese Lücke zu schließen, gibt es einen entsprechenden Zusatzbaustein I bei dadurch drohenden Personenschäden, den abzuschließen sich deshalb für Grundstückeigentümer empfiehlt. Dieser Zusatzbaustein ist bei PharmAssec selbstverständlich kostenfrei bereits mitversichert.
Die Freisetzung von für die Umwelt gefährlichen Stoffen kann die Verursacher teuer zu stehen kommen, wenn Dritte auf Schadensersatz klagen oder öffentlich-rechtliche Ansprüche erhoben werden. Vor diesem Risiko sollte man sich als Unternehmer schützen. Denn üblicherweise finden sich in nahezu allen Gewerbebetrieben Fahrzeuge, Anlagen und Vorräte, von denen potenziell eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Heizöltanks und Leitungen, die sich als undicht erweisen, stellen beispielsweise eine solche Gefahr dar. Aber auch Klimaanlagen und ölhaltige Maschinen sowie kleine Gebinde und feste Stoffe, die wasserlöslich sind, können zu einer Gefahr für die Umwelt werden.
Mit PharmAssec sind Sie sehr weitgehend gegen Umweltrisiken abgesichert. Hierzu enthält unsere Allrisk-Police eine Umwelthaftpflicht-Versicherung und eine Umweltschadenversicherung. Mit diesen beiden Absicherungslösungen haben Sie einen bedarfsgerechten Schutz für Ihr Sanitätsfachhaus.
Die wichtigste gesetzliche Bestimmung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist der Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Er legt fest, dass an ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder ihrem Besitz Geschädigte Ansprüche auf einen Ersatz des entstandenen Schadens haben. Ergänzend gilt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des jeweiligen Bundeslandes. Dieses enthält wichtige Bestimmungen zum Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern sowie des Grundwassers.
Zusätzlich soll das Umweltschadengesetz (USchadG) von 2007 der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden dienen, bei denen es keinen konkret Geschädigten gibt und deshalb die Allgemeinheit als Anspruchsteller auftritt. Dieses Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden – so lautet der offizielle Name – legt unter anderem fest, dass Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler in Haftung genommen werden, wenn es zu Emissionen kommt oder zu Vorfällen, die zur Schädigung von Gewässern und Boden führen. Eine Haftungspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn geschützte Arten (Flora und Fauna) und/oder Lebensräume in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Umweltschäden wie oben beschrieben gehören sicher nicht zu den häufigsten Versicherungsfällen bei Sanitätshäusern. Kommt es aber zu einer Verunreinigung der Umgebung, dann drohen Inhabern und Inhaberinnen exorbitante Schadenszahlungen, die auch schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Aus diesem Grund sind eine ausreichende Umwelthaftpflicht und – bei Bedarf – eine Umweltschadenversicherung zwei notwendige Bestandteile der Sanitätshausabsicherung. Allerdings müssen die Versicherungssummen einer realistischen Risikoeinschätzung entsprechen. Oftmals werden hier zu niedrige Versicherungssummen angeboten. PharmAssec dagegen sichert Sie mit Versicherungssummen von 5 Millionen Euro (Umweltschäden und Umwelthaftpflicht) ab. Für den separat abschließbaren Zusatzbaustein liegt die Versicherungssumme bei 1 Million Euro.
Eine bedarfsgerechte Deckung für Feuerschäden, die bei PharmAssec Teil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, ist für Sanitätsfachhäuser unverzichtbar. Denn Sanitätshäuser liegen meist in eng bebauten Innenstädten, in Ärztehäusern oder Einkaufszentren. Bricht in einem Sanitätshaus ein Feuer aus, ist die Gefahr groß, dass die Flammen auf Nachbarn übergreifen. Anders als bei Discountern oder Möbelmärkten auf der grünen Wiese, die keine Nachbarn haben, ist das Haftungsrisiko bei einem Brand für Sanitätsfachhäuser daher besonders hoch. Mehr
PharmAssec bietet Inhabern und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern bei Umweltschäden einen umfassenden und branchengerechten Schutz, der bei Haftungsforderungen Dritter und bei Schäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück greift. Die wichtigsten Charakteristika unserer Absicherung:
Diese Absicherung von Aufwendungen aufgrund von Umweltschäden liegt deutlich über dem Marktüblichen. Vor allem die marktüblichen Versicherungssummen sind deutlich niedriger als die PharmAssec-Deckung. Aus unserer langjährigen Erfahrung sind aber nur die von uns gewählten Versicherungssummen dem tatsächlichen Bedarf angemessen.