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NIR Spektrometer

NIR Spektrometer

Ein umfassender Schutz für kollektiv genutzte Spektrometer

Mit Infrarot-Spektrometern lassen sich in Apotheken vorgeschriebene Überprüfungen von Substanzen sehr viel einfacher und vor allem auch zerstörungsfrei durchführen. Solche Geräte für den mittelinfraroten (MIR) und den nahinfraroten (NIR) Bereich verringern zudem den Arbeitsaufwand für Mitarbeiter spürbar. Mit diesen Geräten kann daher die Arbeitsbelastung in Apotheken deutlich reduziert werden. Das spricht für die Anschaffung solcher Geräte in Apotheken. Allerdings sind Spektrometer vergleichsweise kostspielig. Deshalb schließen sich immer mehr Apotheker und Apothekerinnen zu Gruppen zusammen, um ein Spektrometer gemeinsam zu erwerben und dann kollektiv zu nutzen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das eine sinnvolle Vorgehensweise.

Doch wie kann ein technisches Gerät, das keinen eindeutigen Besitzer und auch keinen festen Standort hat, versichert werden? An dieser Frage scheitern praktisch alle Anbieter von Versicherungslösungen. Da aber PharmAssec als Apothekenversicherung den Anspruch hat, Apothekern und Apothekerinnen bei allen Absicherungsfragen praktikable Lösungen zu bieten, haben wir ein intelligentes Konzept für kollektiv genutzte Spektrometer entwickelt. Unsere Kunden können deshalb bei Bedarf dieses Sonderrisiko bei uns umfassend absichern, so dass diese Geräte in allen beteiligten Apotheken und vor allem während der Transporte immer geschützt sind.

Informationen für Apotheken
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Versicherungslösung für Spektrometer-Sharing

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gehört es auch, dass in Apotheken pharmazeutische Substanzen auf ihre Qualität geprüft werden. Wie diese Prüfungen durchgeführt werden können, steht im deutschen Arzneibuch. Allerdings sind Apotheker und Apothekerinnen bekanntermaßen nicht an die dort beschriebenen Methoden gebunden, sofern es gleichwertige andere Qualitätstests gibt.

Materialprüfungen mit Infrarotspektrometern erfreuen sich in diesem Zusammenhang zunehmender Beliebtheit, weil das Verfahren vergleichsweise einfach ist und zerstörungsfrei abläuft. Die Spektroskopie erleichtert Apothekenmitarbeitern darüber hinaus die Arbeit und entlastet ganz allgemein den Apothekenbetrieb. Der Nachteil dieser Methode ist allerdings, dass Spektrometer recht teuer sind. Das gilt für den Anschaffungspreis wie auch für die Betriebskosten. Deshalb kommt es immer öfter zu Vereinbarungen zwischen Apothekern und Apothekerinnen, die sich ein Infrarot-Spektrometer teilen. Dieser Trend zum Spektrometer-Sharing dürfte sich in den nächsten Jahren wohl weiter fortsetzen. Auch deshalb war es dringend notwendig, eine gute Versicherungslösung für Spektrometer in gemeinschaftlicher Nutzung zu entwickeln, die den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und die Risiken absichert.

Spektrometer als Absicherungsproblem

Damit ein Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstand versichert werden kann, muss es üblicherweise einen klar definierten Besitzer und einen eindeutig festgelegten Versicherungsort geben. Bei einem gemeinschaftlich angeschafften und genutzten Spektrometer ist das nicht der Fall. Damit sind solche Geräte bei den meisten Versicherungskonzepten nicht mitversichert. Aber auch bei einer „normalen“ Anschaffung eines Spektrometers können sich mehrere Versicherungsprobleme ergeben, die abgeklärt werden sollten. Ein Überblick:

  1. Mit dem Erwerb eines Spektrometers erhöht sich der Apothekenwert, wie er von Versicherungen bestimmt wird. Versicherungsnehmer, deren Absicherung eine reduzierte Schadenszahlung bei einer sogenannten Unterversicherung vorsieht, sollten deshalb den in der Versicherungspolice festgelegten Apothekenwert prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die bessere Alternative ist aber der Abschluss einer Versicherung wie PharmAssec, die auf Unterversicherungsklauseln verzichtet.
     
  2. Bei der Anschaffung elektronischer Geräte sollte immer geprüft werden, ob die neuen Apparate auch in der Elektronikversicherung explizit mitversichert sind. Im Fall gemeinschaftlich genutzter Spektrometer ist das kaum zu erwarten.
     
  3. Wird ein Spektrometer transportiert – beispielsweise zwischen mehreren (Filial-)Apotheken –, sollte es eine ausreichend konzipierte Transportversicherung geben.
     
  4. Gerade bei mobilen technischen Geräten wird oft schon nach kurzer Zeit ein deutlicher Wertverlust geltend gemacht. Versicherungskonzepte mit einer Zeitwertklausel können daher nach einem Schadensfall zu dem Schluss kommen, dass nicht mehr der Neuwert eines beschädigten Spektrometers ersetzt werden muss, sondern nur noch der niedrigere Zeitwert, der aber für eine Neuerwerbung nicht ausreicht. Auch hier ist PharmAssec mit seinem Verzicht auf Zeitwertklauseln die apothekengerechtere Versicherungslösung.
     
  5. Bei gemeinschaftlich genutzten Spektrometern besteht wie bereits erwähnt zusätzlich die Versicherungsproblematik, dass es oft keinen eindeutigen Besitzer gibt und auch keinen festen Versicherungsort. Einen umfassenden Schutz, der während aller Transporte und an allen Einsatzorten gleichermaßen gilt, ist daher praktisch nicht zu finden. PharmAssec hat deshalb mit Versicherern eine Sonderlösung für solche Fälle entwickelt, die eine umfassende Risikoabsicherung für gemeinschaftlich genutzte Spektrometer zur Verfügung stellt.
Details für Vermittler
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Zusatzabsicherung für gemeinschaftlich genutzte Spektrometer

Die Apothekenversicherung PharmAssec bietet eine Spezial-Lösung für Apotheker und Apothekerinnen, die sich gemeinsam ein Spektrometer teilen. Mit dieser Lösung sind die Geräte während der notwendigen Transporte und innerhalb der am Spektrometer-Sharing beteiligten Apotheken versichert. Auf eine Zeitwertklausel wird – wie bei der apothekengerechten Allrisk-Police PharmAssec grundsätzlich üblich – verzichtet.