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Haus- und Grundbesitz

Haus- und Grundbesitz

Sicherheit für Haus- und Grundbesitzer

Die Allrisk-Police PharmAssec enthält im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese gilt für das Gebäude, in dem sich das Sanitätsfachhaus des Versicherungsnehmers befindet, sofern es im Eigentum des Versicherungsnehmers oder eines Familienangehörigen steht. Das bedeutet, dass der Haftungsschutz von PharmAssec auch bei einer Aufspaltung des Betriebes in einen Eigentümer des Betriebes an sich und einen weiteren Eigentümer des Betriebsgebäudes aufrechterhalten wird. Mit dieser Regelung, die ansonsten kaum ein anderer Versicherer anbietet, kommen wir den Bedürfnissen zahlreicher Kunden nach. Und darüber hinaus greift unser Haftungsschutz auch, wenn Teile der Immobilie fremd vermietet sind. Schließlich umfasst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von PharmAssec im Privatbereich auch selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Ferienhäuser im In- und Ausland sowie unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamtgröße von 20.000 Quadratmetern.

Damit profitieren Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätshäusern, die sich bei PharmAssec versichern, von einem umfassenden Haftungsschutz, der sich nicht nur auf den gewerblichen Bereich beschränkt, sondern auch Sicherheit für das Privatleben bietet. Da der Schutz beispielsweise auch Ferienhäuser und unbebaute Grundstücke umfasst, bietet PharmAssec deutlich mehr Sicherheit, als es vergleichbare Konzepte können.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Ihre Immobilien sind bei uns mitversichert

Als Haus- und Grundbesitzer sind Sie verpflichtet Mieter, Kunden und Passanten vor etwaigen Gefahren, die von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ausgehen können, zu bewahren. Kommt es dennoch zu einer Schädigung Dritter, dann können Eigentümer sehr leicht mit erheblichen Haftungsforderungen konfrontiert werden. Wie solche Haftungsfälle verursacht werden, lässt sich an einigen konkreten Beispielen darlegen.

In der Winterzeit müssen Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Gehweg vor ihrem Gebäude von Schnee und Eis frei ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Passanten gefahrlos Bürgersteige nutzen können. Kommt nun ein Passant zu Fall, weil ein Hauseigentümer seiner Pflicht zum Winterdienst nicht nachgekommen ist, kann der Geschädigte den betreffenden Hauseigentümer haftbar machen.

Darüber hinaus müssen Immobilienbesitzer auch dafür Sorge tragen, dass Gebäudeschäden nicht zur Gefahr für Menschen werden. Mängel an der Fassade oder am Dach, die dazu führen können, dass herabstürzende Gebäudeteile – zum Beispiel Putz oder Dachziegel – Passanten verletzen, müssen von Eigentümern behoben werden. Kommen jedoch Menschen zu Schaden, müssen Hausbesitzer dafür geradestehen.

Ein erhöhtes Haftungsrisiko ergibt sich übrigens auch, wenn Häuser saniert oder umgebaut werden. Stürzen beispielsweise Werkzeuge, Bauteile oder Ziegel von dem Gebäude oder einem Gerüst und verletzen Passanten, können Bauherren haftbar gemacht werden. Das gilt laut Bundesgerichtshof (V ZR 311/16) auch, wenn Bauarbeiter versehentlich ein Feuer verursachen, das auf die Nachbarschaft übergreift oder umliegende Häuser durch Löscharbeiten beschädigt werden. Ähnlich sieht es aus, wenn beispielsweise beschädigte oder rutschige Treppen Stürze verursachen oder sich Menschen an schadhaften Zäunen verletzen. Auch defekte Beleuchtungen können zu Haftungsfallen werden, wenn sich in der Dunkelheit aufgrund schlechter Sichtverhältnisse ein Unfall ereignet.

Haftungsrisiko ist real vorhanden

Dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein notwendiger Schutz ist, zeigen einschlägige Erhebungen. Jedes Jahr müssen laut Stiftung Warentest von Versicherern rund 54.000 Schäden reguliert werden. Die durchschnittliche Schadenshöhe liegt zwar mit 2100 Euro in einem überschaubaren Bereich, doch kann es auch zu exorbitanten Schadensummen kommen – beispielsweise im Fall von Verletzungen, die zu lebenslangen Beeinträchtigungen führen. Und genau solche Unglücksfälle muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sicher regulieren. Deshalb sind Haftungsabsicherungen mit zu niedrig angesetzten Versicherungssummen unzureichend. Denn sie versagen genau in den Situationen, in denen ein guter Schutz am notwendigsten ist. PharmAssec-Kunden sind vor solchen Gefahren gefeit, denn wir bieten für private Risiken eine pauschale Versicherungssumme von 50 Millionen Euro.

Sicherheit für gewerbliche Immobilien

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht beinhaltet unsere Allrisk-Police eine Absicherung des Gebäudes, in dem das Sanitätsfachhaus untergebracht ist. Dieser Teil unserer Betriebshaftpflicht greift immer dann, wenn der Versicherungsnehmer oder auch Familienangehörige Eigentümer der Immobilie sind. Im Unterschied zu vielen anderen Versicherungskonzepten bietet PharmAssec auch dann Schutz, wenn eine Betriebsspaltung vorliegt – also beispielsweise bei einem Ehepaar der Ehemann Eigentümer des Betriebes und die Ehefrau die Hauseigentümerin ist.

Sicherheit für private Häuser und Grundstücke

Darüber hinaus enthält unsere Allrisk-Police eine private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die vor Schäden durch den Privatbesitz von Versicherungsnehmern schützt. Diese Absicherung vor Ansprüchen nach einem Schadenfall gilt für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Zweifamilienhäuser, außerdem für Ferienhäuser – auch wenn sich diese im Ausland befinden – und unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamtgröße von 20.000 Quadratmetern.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Haftungsschutz bei Grund- und Hausbesitz

Die Betriebshaftpflicht von PharmAssec enthält eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das Gebäude, in dem das Sanitätshaus verortet ist. Der Haftungsschutz bleibt auch bei Betriebsspaltung oder bei Fremdvermietung eines Teils des betreffenden Gebäudes gültig. Die Versicherungssumme liegt bei einmal 10 Millionen Euro pauschal.

Unsere Privathaftpflicht bietet für Haus- und Grundbesitzer unter unseren Kunden eine noch höhere Absicherung: Die Versicherungssumme liegt pauschal bei 50 Millionen Euro, pro Person bei maximal 15 Millionen Euro.

PharmAssec weist gegenüber anderen verbreiteten Konzepten deutliche Vorteile auf, von denen Versicherungsnehmer profitieren. So ist es bei der Betriebshaftpflicht allgemein unüblich, dass der Haftungsschutz auch bei einer Betriebsspaltung gilt. Die private Haftpflicht von PharmAssec sieht gegenüber vergleichbaren Konzepten deutlich höhere Versicherungssummen vor.