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Rezeptverlust in Sanitätsfachhäusern

Rezeptverlust in Sanitätsfachhäusern

Verlorene Rezepte sind mit PharmAssec kein Problem

Gesetzliche Krankenversicherungen geben pro Jahr 8,44 Milliarden Euro (Stand 2016) für Hilfsmittel wie Bandagen, Einlagen, Prothesen und Rollstühle aus. Allein diese Zahl macht deutlich, welche wirtschaftliche Bedeutung Rezepte für die gut 4200 Sanitätsfachhäuser in Deutschland haben. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass der Verlust von Rezepten kaum zu versichern ist.

Für Sanitätsfachhäuser ist das ein Ärgernis. Gehen Rezepte verloren, beispielsweise bei einem Feuer oder einem Einbruch, muss bei den betreffenden Arztpraxen, die die Rezepte ausgestellt haben, nachgefragt werden, ob sie die Rezepte nochmals ausfertigen. Können die verlorenen Rezepte jedoch nicht ersetzt werden, müssen Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätshäusern schmerzhafte finanzielle Verluste hinnehmen. Denn bekanntlich erstatten Gesetzliche Krankenkassen keine Kosten, wenn nicht das entsprechende Rezept vorliegt.

PharmAssec ist eine der wenigen Versicherungslösungen, die den Verlust aufgrund verlorener oder zerstörter Rezepte erstatten. Bei uns sind Ihre Rezepte bis zu einem Wert von einmal 100.000 Euro versichert. Damit ist ein nicht unwichtiges Verlustrisiko für Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern entschärft.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Ohne Rezepte keine Kostenerstattung von Krankenkassen

Eigentlich können Einbrecher mit Rezepten für medizinische Hilfsmittel nichts anfangen. Denn anders als Apotheken oder Sanitätsfachhäuser können Kriminelle die Dokumente nicht zu Geld machen. Dennoch werden Rezepte bei Einbrüchen sehr oft von Tätern mitgenommen. Das gilt vor allem dann, wenn Rezepte mit anderen Wertsachen zusammen gelagert werden, beispielsweise in einem Geldschrank. Einbrecher, die es eilig haben, räumen Geldschränke oft komplett leer und prüfen das, was sie mitgenommen haben, erst später. Rezepte landen bei der Begutachtung der gemachten Beute umgehend im Müll und sind für die Bestohlenen verloren.

In solchen Fällen müssen Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätshäusern mit großem Aufwand versuchen, die betreffenden Arztpraxen dazu zu überreden, dass sie die verlorenen Rezepte erneut ausstellen. Gelingt das nicht, müssen Sanitätsfachhäuser den Verlust aufgrund nicht erstatteter Beträge tragen, da gesetzliche Krankenkassen bekanntermaßen Leistungen auf Rezept nur dann vergüten, wenn die betreffenden Rezepte auch eingereicht werden. Etwas besser sieht es aus, wenn die verlorenen Rezepte per Datentransfer an eine Rezeptsammelstelle weitergeleitet wurden, so dass zwar die Originale im Sanitätsfachhaus verloren sind, aber zumindest alle notwendigen Informationen in der Rezeptsammelstelle vorliegen. Doch auch in diesen Fällen braucht es oft Wochen oder Monate, bis die verlorenen Dokumente ersetzt werden können.

Ein Versicherungsschutz, der die finanziellen Folgen von Rezeptverlusten absichert, besteht bei den meisten gängigen Absicherungen nicht. Anders PharmAssec: Wir bieten standardmäßig einen Schutz bei Rezeptverlusten in Höhe von bis zu dreimal 100.000 Euro. Diese Regelung bietet Sanitätsfachhäusern einen branchengerechten Versicherungsschutz.

Zwischenfinanzierung bei Rezeptverlust: Finanzielle Herausforderung für kleine Sanitätsfachhäuser

Für kleine Sanitätsfachhäuser ohne größere Liquiditätsreserven kann der Verlust oder eine sich lange hinziehende Erstattung von Rezepten unter Umständen zu finanziellen Engpässen führen. Ist eine große Anzahl von Rezepten verloren gegangen, entstehen mitunter Zwischenfinanzierungskosten, weil Großhändler bei offenen Rechnungen oft keine oder nur sehr kurze Karenzzeiten einräumen. Banken wiederum, die eine Zwischenfinanzierung ermöglichen können, sind mit der Vergabe von Darlehen zurückhaltend geworden, insbesondere dann, wenn es um Betriebe geht, die offensichtlich nur geringe Rücklagen haben. Entscheiden sich Kredithäuser in solchen Fällen doch für die Vergabe eines Darlehens, dann sind die Konditionen in der Regel ungünstig und führen zu einer weiteren Belastung des Sanitätsfachhauses.

Wir von PharmAssec kennen die Probleme und Risiken, die mit Rezeptverlusten verbunden sein können. Deshalb haben wir – im Unterschied zu anderen uns bekannten Anbietern – den Verlust von Rezepten in unsere Allrisk-Police mit aufgenommen. Für verlorene Krankenkassen-Rezepte leisten wir in Höhe des Ausfalls, den Sanitätshäuser infolge eines Versicherungsfalls bei Abrechnungen mit gesetzlichen Krankenkassen erleiden, bis zu einer Versicherungssumme von dreimal 100.000 Euro, sofern kein anderweitiger Ersatz erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).

Damit Liquiditätsprobleme auch wirklich keine Gefahr darstellen, garantiert PharmAssec eine reibungslose Schadensabwicklung. Wenn die notwendigen Unterlagen für die Regulierung vorliegen – bei Schwierigkeiten helfen Ihnen unsere Berater vor Ort oder unsere Experten in der Zentrale –, wird die fällige Versicherungssumme innerhalb von nur 14 Tagen ausgezahlt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Kunden nach einem Schadensfall nicht in finanzielle Nöte geraten.

Unser Tipp: Sollte sich herausstellen, dass eine Versicherungssumme von dreimal 100.000 Euro nicht ausreicht, um Ihr Risiko vollständig abzudecken, dann sollten Sie kürzere Abholfristen mit Ihrer Rezeptsammelstelle vereinbaren. Denn erst wenn die Original-Rezepte in der Rezeptsammelstelle angekommen sind, sind Sanitätsfachhäuser auf der sicheren Seite.

Details für Vermittler
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Mit PharmAssec sind Rezepte versichert

Gehen in Sanitätsfachhäusern Rezepte verloren und können diese nicht ersetzt werden, kommt PharmAssec für den Verlust bis zu einer Höhe von 50.000 Euro auf. Soweit uns bekannt ist, gibt es deutschlandweit keinen weiteren Anbieter, der das Risiko Rezeptverlust – beispielsweise durch Feuer oder Einbrüche – absichert.