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Unterversicherungsverzicht

Unterversicherungsverzicht

Falsche Wertermittlung reduziert den Versicherungsschutz? Nicht bei uns!

Die Gefahr der Unterversicherung ist für Apotheken ein besonders kritisches Problem. Bei den meisten handelsüblichen Werteversicherungen wird nämlich die Summe aller zu versichernden Werte erfasst, um die Prämien zu berechnen. Stellt sich bei einem Schadenfall heraus, dass die Werteermittlung falsch – im Sinne von zu niedrig – war, wird die Schadensbegleichung durch den Versicherer reduziert.

Für Apotheken mit Warenlager, deren Bestände stark schwanken, ist eine Unterversicherungsklausel daher ein unangebrachtes Risiko. Ein Wassereinbruch etwa, wenn das Medikamentenlager gut gefüllt ist, weil Erkältungszeit oder Pollensaison ist, kann leicht die mit dem Versicherer vereinbarten Werte übertreffen. Die Folge: Der Schaden wird nur anteilig reguliert. Der Apothekeninhaber oder die Apothekeninhaberin muss für einen Großteil des Schadens selbst aufkommen. Die marktübliche Alternative: Es müssen hohe Prämien entsprechend eines Maximalwerts bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz immer gewährt ist. Die Absicherung der Apotheke würde also teurer, als sie sein müsste.

So sehen die Alternativen bei den meisten Versicherern aus. Nicht aber bei PharmAssec. Wir verzichten grundsätzlich auf jede Form von Unterversicherungsklauseln. Das heißt, Schaden werden bis zur vereinbarten maximalen Deckungssumme reguliert, unabhängig vom Wert der Medikamente im Lager. Selbstverständlich gilt unser Unterversicherungsverzicht auch für die Ausstattung und Einrichtung von Apotheken.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Sorgenfrei dank Unterversicherungsverzicht

Einbrecher, Feuer oder Wasserrohrbrüche hinterlassen oft eine Spur der Verwüstung. Gerade in solchen Fällen zeigt sich, wie gut der abgeschlossene Versicherungsschutz ist. Das gilt insbesondere für Apotheken, die um öffnen zu dürfen, strengen Bestimmungen entsprechen müssen. Doch bei marktüblichen Versicherungskonzepten folgen auf den Ärger, den schon allein der Schaden verursacht, weitere Misshelligkeiten. Denn üblicherweise muss der Versicherte eine komplette Auflistung des beschädigten und des unbeschädigten Inventars sowie der Werte erstellen.

Schon der Zeitaufwand für eine komplette Inventaraufstellung aller beschädigten und unbeschädigten Waren, Werte und Einrichtungsgegenstände ist ärgerlich, schließlich haben Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen nach einem größeren Schaden viel zu tun, um den Betrieb der Apotheke zu sichern und die nötigen Aufräumarbeiten zu organisieren. In so einer Situation kommt eine zeitaufwendige Suche nach Unterlagen und Rechnungsbelegen mehr als nur ungelegen. In ungünstigen Fällen nimmt die Erstellung von Inventarlisten derart viel Zeit in Anspruch, dass Apotheke und Kunden darunter zu leiden haben. Eine zusätzliche unangenehme Folge solcher Vorfälle ist die Abwanderung von Kunden zu Konkurrenten.

Neuanschaffungen können Unterversicherung verursachen

All diese Probleme haben Kunden von PharmAssec nicht. Denn wir fragen lediglich einmal im Jahr nach der Anzahl der Mitarbeiter und verzichten auf jede Unterversicherungsklausel. Damit entfällt auch die lästige und vor allem zeitaufwendige Erstellung von Inventarlisten. Apothekerinnen und Apotheker gewinnen dementsprechend Zeit, sich um Aufräumarbeiten und Kundenbetreuung zu kümmern – ohne sich Sorgen um den Versicherungsschutz machen zu müssen.

Die Gefahr einer Unterversicherung geht in Apotheken aber nicht nur vom Lager und den Schwankungen der Bestände aus. Neuanschaffungen wie etwa ein NIR-Spektrometer, eine Alarmanlage oder ein Kommissionierautomat, die der Versicherung nicht gemeldet werden, können den Wert der Apotheke soweit erhöhen, dass Versicherer eine Unterversicherung feststellen. Und das kann im Schadenfall sehr teuer werden.

Ein Schadenbeispiel:

Vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 500.000 €

► Aktueller Neuwert (entspricht einer Unterversicherung von 20 %) 625.000 €

► Neuwertbeschaffung nach Schadenfall 200.000 €

▼ Abzug der Unterversicherung i.H.v. 20 %, d. h., dass die Entschädigungsleistung des Versicherungsnehmers um 20 % gekürzt wird, 40.000 €

► und der Auszahlungsbetrag liegt daher bei nur 160.000 €

Mit PharmAssec hingegen sind Sie auf der sicheren Seite. Im selben Fall und unter der Bedingung, dass Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter korrekt angegeben haben, würden Sie nicht 160.000 Euro erhalten, sondern die komplette Schadensumme von 200.000 Euro.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Ohne Unterversicherungsverzicht muss zum Höchstwert abgesichert werden

PharmAssec verzichtet auf jede Art von Unterversicherungsklausel. Sofern die Zahl der Mitarbeiter korrekt angegeben wurde, leistet PharmAssec ohne Einschränkungen bis zur maximalen Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro.

Verglichen mit marktüblichen Policen ist das eine deutliche Besserstellung des versicherten Apothekers. Denn wenn bei Abschluss einer Inhaltsversicherung eine Neuwertermittlung nötig ist, besteht immer die Gefahr einer Fehlbewertung vor. Zudem können spätere Investitionen oder Schwankungen der Lagerbestände die Neuwertermittlung obsolet machen. Eine Unterversicherung führt im Schadenfall aber dazu, dass die Auszahlung der Entschädigungsleistung reduziert wird.

Bestenfalls können Versicherungsnehmer bei marktüblichen Konzepten erreichen, dass der Versicherer einen teilweisen Unterversicherungsverzicht zugesteht. Dieser gilt aber meist nur bis zu Schadenssummen, die höchstens zehn Prozent der Versicherungssumme ausmachen.

Das Problem, das sich aufgrund schwankender Lagerbestände ergibt, lässt sich mit üblichen Versicherungskonzepten nur entschärfen, indem man den maximalen Höchstwert des Lagerbestandes versichert. Das erhöht aber die Prämien, die der Versicherte zahlen muss. Nicht gelöst wird auf diese Weise die zweite Gefahr, dass eine Neuanschaffung den Apothekenwert über die mit der Versicherung vereinbarten Summe erhöht. Wodurch ebenfalls eine Unterversicherung geschaffen wird, sofern die Neuwertermittlung nicht angepasst wird. Ein Verzicht auf jede Art der Unterversicherung ist daher immer die für den Versicherten beste Lösung.