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Dienstreisekasko

Dienstreisekasko

Unkompliziert: Die Absicherung von Dienstfahrten mit PharmAssec

Wenn Angestellte mit dem eigenen Fahrzeug Kunden beliefern – zum Beispiel nach Feierabend auf dem Heimweg –, dann handelt es sich um eine Dienstfahrt. Kommt es während einer solchen Fahrt zu einem Unfall, müssen Arbeitgeber für den Schaden aufkommen, schließlich hat der Mitarbeiter eine berufliche Aufgabe erfüllt. Um solche unerwarteten Kosten zu vermeiden, können Apotheker und Apothekerinnen bei der Allrisk-Police PharmAssec einen Dienstreise-Kasko-Rahmenvertrag als Zusatzbaustein abschließen.

Im Unterschied zu anderen Absicherungskonzepten für Dienstreisen zeichnet sich die Apothekenversicherung PharmAssec dadurch aus, dass sie für Versicherungsnehmer einfach und unkompliziert ist. Auf Stichtagsmeldungen, in denen aufgelistet werden muss, welche Fahrzeuge mit welchen Kennzeichen zu welcher Zeit unterwegs waren, verzichten wir. Damit entlasten wir unsere Kunden von zeitaufwendigen bürokratischen Pflichten. Stattdessen benötigen wir für unsere Dienstreise-Kaskoversicherung nur eine Angabe: die Anzahl der Fahrzeuge, die Mitarbeitern gehören und die für Dienstfahrten benutzt werden.Mehr ist bei PharmAssec nicht nötig! Nur wenn sich die Zahl der Fahrzeuge ändert, benötigen wir selbstverständlich eine kurze Mitteilung über diese Veränderung.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Weil Arbeitgeber für Dienstreisen von Mitarbeitern verantwortlich sind

Keine öffentliche Apotheke kann alle pharmazeutischen Präparate, die am Markt erhältlich sind, auf Vorrat halten. Ist ein gewünschtes Mittel nicht vorhanden, muss es von der Apotheke kurzfristig geordert werden. Deshalb sind auch viele Kunden gezwungen, zweimal in „ihre“ Apotheke gehen zu müssen, um ein Medikament zu erhalten. Ein Problem, das durch Rabattvereinbarungen von Krankenkassen und Aut-idem-Regelungen noch verstärkt wird. Für Kunden ist es ärgerlich, wenn sie ihre Medikamente nicht sofort erhalten, und auch Apotheken sind nicht glücklich, wenn sie Kunden vertrösten müssen. Deshalb bieten immer mehr Apotheker und Apothekerinnen einen „Lieferservice“ – insbesondere für Senioren – an. Der sieht gerade bei einem größeren Einzugsgebiet oft so aus, dass Mitarbeiter auf dem Heimweg das eine oder andere Präparat mit dem privaten Auto bei Kunden abliefern.+

Präparat mit dem privaten Auto bei Kunden abliefern. Das ist eine weit verbreitete Praxis, die grundsätzlich auch keine Probleme bereitet. Gerade ältere Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind, wissen einen solchen Service von Apotheken zu schätzen. Zu Schwierigkeiten kommt es erst dann, wenn es während einer solchen Fahrt zu einem Unfall kommt. Vielen Apothekern und Apothekerinnen ist nicht bewusst, dass solche Heimfahrten, bei denen nebenbei noch Medikamente ausgeliefert werden, tatsächlich als Dienstfahrten gewertet werden und dass damit Arbeitgeber für Schäden aufkommen müssen. Mitunter führen ein Unfall und eine nachfolgende Auseinandersetzung um die Frage, wer den Schaden begleicht, zu einem Zerwürfnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das alles können Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen aber vermeiden, indem sie eine Kasko-Versicherung für Dienstfahrten abschließen. Damit übernehmen Apotheker und Apothekerinnen ihre Verantwortung als Arbeitgeber und signalisieren zudem Mitarbeitern, dass deren Wohl im Blick des Arbeitgebers ist. Außerdem fördert eine Dienstreise-Kasko auch ein gutes Betriebsklima.

Die Rechtslage ist eindeutig

Dass Kundenbelieferungen durch Mitarbeiter, die sich mit ihrem privaten Fahrzeug auf dem Nachhauseweg befinden, als Dienstfahrten gewertet werden müssen, ist juristisch unstrittig. Eine Dienstfahrt liegt aus juristischer Sicht immer dann vor, wenn die Fahrt einem Zweck des Unternehmens dient und der Arbeitgeber ansonsten ein Dienstfahrzeug hätte einsetzen müssen. Das hat Konsequenzen: Kommt es bei einer dieser Fahrten zu einem Unfall, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmern alle mit dem Unfall verbundenen Kosten zu erstatten. Die ideale Lösung, um Mitarbeiter abzusichern und zugleich das Betriebsklima zu fördern, ist der Abschluss eines Dienstreise-Kasko-Rahmenvertrags.

Damit sind selbstverständlich nicht nur motorisierte Medikamentenlieferungen abgesichert, sondern auch alle anderen Dienstfahrten. Diese kommen nämlich viel öfter vor, als man gemeinhin denkt. Weitere Anlässe für Dienstfahrten, sind beispielsweise Geldüberweisungen oder Einzahlungen bei der Bank und überhaupt alle Fahrten im privaten Pkw, um Besorgungen für den Arbeitgeber zu erledigen. Dazu kommen noch etwaige Fortbildungen, zu denen Mitarbeiter im eigenen Pkw anreisen.

Da es auch Apotheken – etwa in innenstädtischen Lagen – gibt, bei denen solche Dienstfahrten nicht oder nur ausgesprochen selten vorkommen, bietet die Apotheken-Police PharmAssec einen Dienstreise-Kasko-Rahmenvertrag als Zusatzbaustein an. Wie bei uns üblich halten wir diese Versicherungslösung für unsere Kunden möglichst einfach und unkompliziert. Deshalb müssen Apotheker und Apothekerinnen, die einen Rahmenvertrag für Dienstfahrten abschließen wollen, nur die Anzahl der Fahrzeuge angeben, die eingesetzt werden. Weitere Angaben sind nicht nötig, es sei denn die Zahl der Fahrzeuge ändert sich. Dann benötigen wir natürlich eine Aktualisierung. Auf weitergehende Angaben wie beispielsweise eine genaue Auflistung wann welches Fahrzeug wohin gefahren ist, wie es bei anderen Versicherungskonzepten vielfach üblich ist, verzichten wir komplett. Damit wollen wir auch dazu beitragen, dass Ihr Arbeitsalltag ein kleines bisschen leichter wird.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Der unkomplizierte Dienstreise-Kasko für Apotheken

Apothekerinnen und Apotheker können im Bedarfsfall bei der Multirisk-Versicherung PharmAssec einen Dienstreise-Kasko als Zusatzbaustein abschließen. Im Gegensatz zu anderen Konzepten, die eine genaue Dokumentation von Fahrten und den eingesetzten Wagen verlangen, benötigt PharmAssec lediglich die Anzahl der Fahrzeuge, die für Dienstfahrten genutzt werden.