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Schadenregulierung Sanitätsfachhäuser

Schadenregulierung Sanitätsfachhäuser

Im Falle eines Falles: Wir helfen umgehend

Versicherungsnehmer erwarten, dass ihnen im Schadensfall möglichst schnell und unbürokratisch geholfen wird. Doch das ist keine Selbstverständlichkeit: In aller Regel gibt es nämlich keine Fristen, innerhalb derer ein Versicherer eine Entschädigungssumme auszahlen muss. Zudem sind die Mitwirkungspflichten von Versicherungsnehmern nicht selten so aufwendig, dass auch die Erfüllung dieser umfangreichen Obliegenheiten Auszahlungen verzögern. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten drohen darüber hinaus Leistungskürzungen. Die Folge: Viele Versicherungsnehmer müssen lange auf Auszahlungen warten und haben oft auch noch Kürzungen hinzunehmen.

Wir von PharmAssec wissen, dass unsere Kunden gerade nach einem größeren Schaden eine zügigen Auszahlung der Versicherungssumme wünschen und mitunter auch dringend benötigen. Schließlich soll ein Sanitätsfachhaus möglichst schnell wieder vollständig hergerichtet werden. Denn mit unschönen Provisorien möchte man Kunden nicht behelligen. Deshalb haben wir die Mitwirkungspflichten unserer Kunden drastisch reduziert und verpflichten uns selbst zu zügigen Entschädigungszahlungen.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

PharmAssec zahlt innerhalb von nur 14 Tagen

Lange Wartezeiten bis endlich die Versicherungszahlung erfolgt? Das gibt es bei PharmAssec nicht. Wir sichern unseren Kunden eine zügige Auszahlung von Versicherungssummen innerhalb von nur 14 Tagen verbindlich zu. Einzige Bedingung ist, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Mit dieser kundenfreundlichen Regelung wollen wir Versicherungsnehmern helfen, Schäden schnell beseitigen zu können. Denn wir wissen, dass viele Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätshäusern von schnellen Zahlungen nach einem Schadensfall abhängig sind, um nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände zu ersetzen und das möglicherweise geschlossene Geschäft wieder zu eröffnen.

Aus diesem Grund haben wir die Mitwirkungspflichten für unsere Kunden drastisch reduziert. Während etwa bei vielen Versicherungen eine Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen muss, gibt es bei PharmAssec keine Fristen für die Schadensmeldung. Damit besteht für Sie keinerlei Gefahr, dass Ihre Entschädigungssumme aufgrund einer verspäteten Schadensmeldung reduziert wird. Eine große Erleichterung für Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern.

Für Kunden von PharmAssec ist bei der Schadensregulierung zudem selbstverständlich, dass es keine Reduzierungen der Versicherungssumme aufgrund von Zeitwertklauseln oder etwaiger Unterversicherungen gibt. Damit haben unsere Kunden die Sicherheit, dass Sie nach einem Wasserrohrbruch, einem Feuer oder einem anderen Schadenfall immer zum Höchstwert entschädigt werden. Im Gegensatz zu Versicherungsnehmern vieler anderer Anbieter können sich unsere Kunden also darauf verlassen, dass die ausgezahlten Entschädigungssummen ausreichen, um neuwertigen Ersatz für versicherte Güter zu finanzieren.

Eine rundum gute Absicherung

Natürlich wollen Versicherungsnehmer, dass die gewählte Absicherung einen bedarfsgerechten Leistungsumfang hat. Das ist gerade für den Sanitätsfachhandel ein zentraler Gesichtspunkt, da hier Merkmale unterschiedlicher Branchen – Handwerk, Handel und Gesundheitsdienstleistung – zusammenkommen. Ein adäquater Schutz, der diesen Besonderheiten gerecht wird, ist jedoch – von PharmAssec abgesehen – nur sehr schwer erhältlich. Aber mindestens genauso wichtig wie der Leistungsumfang ist die Schadensregulierung. Wer auf kundenfreundlich reduzierte Mitwirkungspflichten, die Sicherheit einer Höchstentschädigung und einer zügigen Auszahlung Wert legt, kommt an der Allrisk-Police PharmAssec eigentlich nicht vorbei.

Weitere Besonderheiten von PharmAssec:

Betreuung ist Expertensache

Wir nehmen unsere Kunden ernst und bieten deshalb allen unseren Kunden eine persönliche Beratung und Betreuung – bei Ihnen vor Ort oder durch Experten in unserer Zentrale. Das ist insbesondere im Schadenfall für Versicherungsnehmer sehr wichtig. Denn durch unsere Spezialisten können auftretende Fragen schnell geklärt und Unklarheiten beseitigt werden. Eine Betreuung nur per Call-Center, Fax- und Mailverkehr entspricht nicht unseren Vorstellungen eines kundenorientierten Service.

Beitragsermittlung einfach, schnell und diskret

Viele Versicherer greifen für die Ermittlung von Beitragshöhen auf sensible Zahlen zurück. So werden von Firmeninhabern und Firmeninhaberinnen gerne sensible Zahlen gefordert. Umsatz, Lohnsumme oder Erträge sind oft genutzte Werte zur Ermittlung der Beitragssätze. Anders PharmAssec: Wir verstehen, dass viele unserer Kunden solche Daten nur ungern offenlegen. Deshalb verzichten wir komplett auf solche Angaben. Für PharmAssec reicht es aus, wenn Versicherungsnehmer die Zahl ihrer Mitarbeiter angeben. Diese Angabe muss lediglich einmal pro Jahr überprüft werden. Damit gehört PharmAssec auch zu den diskretesten Versicherungslösungen, die es am Markt gibt.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

PharmAssec steht für eine schnelle Auszahlung von Höchstentschädigungen

PharmAssec verpflichtet sich gegenüber Versicherungsnehmern nach einem Schaden, sofern alle nötigen Unterlagen vorliegen, innerhalb von 14 Tagen die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Eine Reduzierung der Auszahlungen aufgrund von Zeitwertklauseln oder einer Unterversicherung findet bei PharmAssec in der Regel nicht statt. Darüber hinaus wurden Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer reduziert. Eine verspätete Schadensmeldung beispielsweise hat keine nachteiligen Folgen für den Versicherungsnehmer.