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Internethaftpflicht

Internethaftpflicht

Grenzenlose Sicherheit für grenzenlose Kommunikation

Mit der Digitalisierung der Kommunikation sind neue Haftungsrisiken entstanden, die auch Apotheker und Apothekerinnen treffen. Denn selbst ohne es zu wissen oder zu beabsichtigen, kann man durch die Nutzung moderner Medien Dritte schädigen: Mit E-Mails zum Beispiel, die ungewollt Schadsoftware transportieren, oder manipulierte Webseiten, die Browser infizieren. Solche und andere Schadenskausalitäten begründen Haftungsansprüche von Geschädigten gegenüber dem Versender der infizierten E-Mail oder dem Betreiber der von Schadsoftware betroffenen Website. Grundsätzlich gilt: Wer Dritten über seine IT-Systeme Schaden zufügt, kann dafür haftbar gemacht werden, unabhängig davon, ob der Schaden bewusst oder unwissentlich zugefügt wurde. Und da die digitalisierte Kommunikation grundsätzlich grenzenlos ist, kann der Schaden überall auf der Welt auftreten. Damit können auch Haftungsforderungen aus der ganzen Welt auf Verantwortliche einprasseln.

Die Apothekenversicherung PharmAssec schützt Sie vor solchen Haftungsrisiken mit einer weltweiten Pauschaldeckung in Höhe von 2 Millionen Euro ab. Im Schutzumfang unserer Allrisk-Police enthalten sind selbstverständlich auch Fälle, bei denen es um die Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten geht. Damit bietet die Apothekenpolice PharmAssec deutlich mehr Sicherheit als vergleichbare Konzepte, bei denen ein solcher Schutz meist nur gegen einen Zuschlag mitversichert wird.

Informationen für Apotheken
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PharmAssec-Haftungsschutz für das Internet

Schon eine einzige E-Mail, die ein Schadprogramm enthält, kann großen Schaden anrichten. Beispielsweise wenn eine infizierte Mail einen Pharmagroßhändler erreicht und dessen Computersystem angreift. Wird bei einer Untersuchung der Schadensursache festgestellt, dass Ihre E-Mail für die Infizierung des Systems verantwortlich ist, können Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Je nach Schaden und Aufwand der Behebung kann die Entschädigung, die der Großhändler von Ihnen erwartet, schmerzhaft hoch ausfallen. Bleibt die Infizierung Ihres Systems für einige Zeit unentdeckt, ist es zudem möglich, dass Sie ungewollt mehreren oder sogar vielen E-Mail-Empfängern Schaden zufügen. Damit steigt selbstverständlich das Haftungsrisiko und auch die Höhe möglicher Schadensersatzzahlungen. Potenziert wird dieses Risiko noch einmal, wenn sie E-Mail-Newsletter an eine größere Menge von Empfängern verschicken.

Das Risiko im Zusammenhang mit Internettechnologien geht aber nicht nur von E-Mails aus, die Viren, Trojaner oder andere Malware verbreiten. Eigene Websites oder Auftritte in sozialen Netzwerken können ebenfalls zur Haftungsfalle werden. Eine gehackte Website kann in schlimmen Fällen derart manipuliert werden, dass sie Schadprogramme an Seitenbesucher weitergibt. Abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der Besucher und der Art der Manipulation kann bei einer beträchtlichen Zahl von Besuchern ein erheblicher Schaden entstehen. Haben Websites einen Online-Shop oder einen geschützten Mitglieder-Bereich, der durch individuelle Passworte gesichert wird, können Hacker auch persönliche Daten ausspionieren. Bei einem erfolgreichen Angriff wäre das Persönlichkeitsrecht Ihrer Kunden angegriffen, da deren individuelle Daten in die Hand von Unbefugten geraten wären. Ein anderes juristisches Risiko im Zusammenhang mit Webseiten kommt bei der Namensgebung der Webseite zum Tragen. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Name Ihrer Webseite nicht mit den Namensrechten anderer Anbieter kollidiert. Sieht sich der Inhaber der Namensrechte durch Sie und Ihre Webseite geschädigt, kann auch dies zu Ansprüchen führen.

Weitere Risiken für Webseitenbetreiber

Es gibt noch etliche weitere Gesichtspunkte, auf die Sie achten sollten, wenn Sie im Internet aktiv sind. In keinem Fall dürfen etwa die Mitteilungspflichten aus Paragraf 5 Telemediengesetz (TMG) verletzt werden. Zu den dort festgeschriebenen Pflichtangaben zählen insbesondere Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mailadresse. Sollte eine Webseite diesen Anforderungen nicht nachkommen, kann jeder Kunde und auch jeder Mitbewerber juristisch gegen Sie als Webseitenbetreiber vorgehen.

Selbstverständlich sollte auf einer Webseite nichts versprochen werden, was nicht sicher eingehalten werden kann. „Das günstigste Angebot“ oder das „beste Fachwissen in allen Gesundheitsfragen“ sind Beispiele für Formulierungen, die möglichst vermieden werden sollten, da sie zusätzliche Haftungsrisiken generieren.

Urheberrechte beachten

Für alle Inhalte, die Sie im Internet präsentieren, sollten sie in jedem Fall die nötigen Rechte haben. Verletzungen des Urheberrechts – auch gerade in sozialen Netzwerken – können unangenehm und teuer werden. So drohen bei der unberechtigten Nutzung fremden geistigen Eigentums – zum Beispiel Fotografien oder freigestellte Zitate – Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Insbesondere Verkaufsplattformen für Fotografien und mitunter auch Erben von Schriftstellern durchsuchen regelmäßig das Netz nach Urheberrechtsverstößen. Werden echte oder vermeintliche Verstöße entdeckt, kommt es in aller Regel zu Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen, zudem werden oft Kosten für Rechtsanwälte in Rechnung gestellt.

IP-Anonymisierung nicht vergessen

Wenn Ihre Website Google Analytics nutzt, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die IP-Adressen von Webseitenbesuchern, nicht an Google weitergegeben werden. Um die Datensicherheit von Webseitenbesuchern zu schützen gibt es eine IP-Anonymisierung von Google Analytics. Ist diese nicht aktiviert, drohen Strafen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Dresden (Aktenzeichen 1a O 1582/18) zeigt. Das Gericht gab einem Kläger Recht, der gegen den Inhaber der Seite juristisch vorgegangen war.

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Eigenschäden nach Cyber-Attacken

Keine Apotheke kommt heute ohne moderne IT-Struktur aus. Die neuen technischen Möglichkeiten vereinfachen viele Prozesse, können jedoch zum Problem werden, wenn ein Endgerät mit Schadsoftware infiziert wird. Auch die besten Virenschutzprogramme und Firewalls können keinen hundertprozentigen Schutz bieten, da Angriffe von Cyberkriminellen zunehmend ausgefeilter werden und vorhandene Sicherheitsvorkehrungen zumindest zeitweise – bis zum nächsten Update der Sicherheitssoftware – umgehen. Über einen Zusatzbaustein Cyber können Sie sich bei der Apothekenversicherung PharmAssec vor solchen Risiken absichern. Die Versicherungssumme schützt je nach der von Ihnen gewählten Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro je Schadenfall. Mehr

Details für Vermittler
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Absicherung von Internet-Haftpflichtrisiken

Haftungsgefahren, die aus der Nutzung von Internettechnologien erwachsen, werden von der Allrisk-Police PharmAssec mit einer weltweit gültigen Deckung in Höhe von 2 Millionen Euro abgesichert. Unsere Internet-Haftpflicht greift auch bei der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten. Damit entspricht der Schutzumfang von PharmAssec im Gegensatz zu vielen anderen vergleichbaren Konzepten der modernen Gefährdungslage. Andere Versicherungslösungen gewähren einen Haftpflichtschutz für Internettechnologien zudem oft nur gegen die Zahlung eines Zuschlags.