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Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Wenn die Baustelle zum Unfallort wird

Auf Baustellen ist Sicherheit das höchste Gebot. Denn es gilt Bauarbeiter und Passanten vor den Gefahren, die eine Baustelle üblicherweise mit sich bringt, zu schützen – unabhängig davon, ob es sich um eine Sanierung, einen Umbau oder einen Neubau handelt. Die Verantwortung für die Sicherheit auf Bauplätzen liegt letzten Endes bei den Bauherren. Kommt es zu Zwischenfällen, bei denen Menschen zu Schaden kommen, weil die Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend beachtet wurde, können Bauherren neben Bauleitern und Bauunternehmern in Haftung genommen werden. Bei schweren Unglücksfällen, die beispielsweise zu Verletzungen führen, die nicht mehr heilbar sind, kann es zu enorm hohen Haftungsforderungen kommen. Forderungen, die Bauherren ruinieren können. Deshalb ist eine Bauherrenhaftpflicht, die nach Unfällen Ansprüche von Dritten reguliert, eine unverzichtbare Absicherung.

Die Allrisk-Police PharmAssec beinhaltet ein großzügiges Sicherheitspaket für gewerbliche und private Bauprojekte. Im Fall von Bauarbeiten an Sanitätshäusern gibt es bei PharmAssec keinerlei Begrenzungen der Bausumme und der Haftungsschutz gilt selbstverständlich auch bei einer Betriebsspaltung (Beispiel: Bauherr ist der Ehemann, Grundeigentümerin die Ehefrau). Für den privaten Bereich sind Umbauten ebenfalls unbegrenzt mitversichert, Neubauten bis zu Baukosten von 1 Million Euro. Damit bietet unser Versicherungskonzept für Sanitätshausbesitzer und Sanitätshausbesitzerinnen einen umfassenderen und weitreichenderen Schutz als viele vergleichbare Versicherungskonzepte.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Wir sichern Bauherren ab

Jede Baustelle ist ein Gefahrenherd, der eingedämmt werden muss. Wenn Bauteile oder Gerätschaften von Gerüsten fallen, Feuer ausbrechen und auf fremde Immobilien übergreifen oder es einen Unfall unter Beteiligung von Baufahrzeugen gibt: In all diesen Fällen kann der Bauherr bei einer Vernachlässigung von Verkehrssicherungspflichten zur Verantwortung gezogen werden. Das kann übrigens auch der Fall sein, wenn nach einem Unfall die Beleuchtung oder Umzäunung einer Baustelle als unzureichend bewertet wird. Zwar delegiert der Bauherr üblicherweise die Verkehrssicherungspflichten an einen Bauleiter – zum Beispiel den beauftragten Architekten oder den Bauunternehmer –, doch das ist keine vollständige Sicherheit vor Forderungen. Denn Bauherren haften immer noch für die mangelhafte Überwachung von Bauleitern und Unternehmen, und damit können Bauherren von Geschädigten eben doch in Anspruch genommen werden. Dies gilt übrigens auch, wenn von den Beteiligten nichts zu holen sein sollte. Bei schlimmen Zwischenfällen, wenn etwa ein Passant so massiv verletzt wurde, dass seine Gesundheit nicht mehr wiederhergestellt werden kann, oder wenn Schweißarbeiten einen Brand verursachen, der auf benachbarte Gebäude übergreift, können Schadenersatzforderungen von Geschädigten ruinöse Dimensionen annehmen. Davor schützt eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung, wie sie die Allrisk-Police PharmAssec bietet.

Sicherheit im gewerblichen Bereich und im Privatleben

Der Bauherrenschutz, den PharmAssec seinen Kunden bietet, beschränkt sich nicht auf den gewerblichen Bereich, sondern schützt auch bei privaten Bauprojekten wie Umbauten oder Neubauten des Wohnhauses. Konkret gilt unsere Bauherrenhaftpflicht als Teil der Betriebshaftpflicht für den Neu- oder Umbau von Sanitätshäusern ohne jede Beschränkung der Bausumme. Der Schutz erstreckt sich auch auf Gebäude, die nicht dem Inhaber oder der Inhaberin gehören, sondern einem Familienmitglied (Betriebsspaltung). Andere Versicherungskonzepte sehen hier beim Schutz von Bauherren als Teil der Betriebshaftpflicht oft Beschränkungen der Bausumme auf maximal 25.000 Euro vor.

Bei privaten Bauprojekten sieht unsere Bauherrenhaftpflicht als Bestandteil der Privathaftpflicht bei Umbauten keine Begrenzungen der Bausumme vor. Bei Neubauten liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Auch das ist für Versicherungsnehmer, die sich auf PharmAssec verlassen, deutlich besser als viele vergleichbare Konzepte, die hier ebenfalls eine Beschränkung auf 25.000 Euro vorsehen.

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Feuerhaftung bei PharmAssec

Sanitätshäuser befinden sich meist in einer eng bebauten Umgebung. Anders als bei Discountern oder Möbelmärkten auf der grünen Wiese oder bei Betrieben in weitläufigen Gewerbegebieten besteht deshalb bei Sanitätsfachhäusern immer die Gefahr, dass ein Feuer auf Nachbargebäude übergreift. Handelt es sich bei den Nachbarn beispielsweise um Facharztpraxen mit wertvollen medizinischen Geräten wie etwa Behandlungsstühle für Zahnärzte oder Computertomographen, können Haftungsforderungen geschädigter Dritter existenzgefährdende Ausmaße annehmen. Das gilt übrigens auch, wenn die Nachbarschaft aus feuersensiblen historischen Bauwerken besteht, wie sie vor allem in Altstädten vorkommen. Deshalb enthält die Allrisk-Police PharmAssec eine speziell auf diese Gefahren abgestimmte Deckung für Feuerschäden. Mehr

Details für Vermittler
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Unser PharmAssec-Schutz für Bauherren

Der Schutz vor Haftungsansprüchen aufgrund von Unfällen auf Baustellen erstreckt sich bei PharmAssec auf gewerbliche und private Bautätigkeiten. Als Bestandteil der Betriebshaftpflicht sind Bauarbeiten an Sanitätsfachhäusern abgesichert – unabhängig von der Bausumme. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung von PharmAssec greift auch bei einer Betriebsspaltung, also wenn das Gebäude, in dem sich das Sanitätshaus befindet, einem Familienangehörigen und nicht dem Inhaber oder der Inhaberin gehört.

Die Privathaftpflichtversicherung der Allrisk-Police PharmAssec enthält zudem eine Bauherrenhaftpflicht für private Maßnahmen. Umbauten von privat genutzten Häusern sind hier ebenfalls ohne Begrenzung der Bausumme mitversichert. Bei Neubauten ist die Bausumme auf 1 Million Euro beschränkt. Damit erhalten PharmAssec-Kunden eine deutlich bessere Absicherung als bei vergleichbaren Versicherungskonzepten üblich ist. Weit verbreitet am Markt ist eine Beschränkung auf eine Bausumme von 25.000 Euro.